Albanien
Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern
Ansässige Unternehmen unterliegen der Körperschaftsteuer auf ihr weltweites Einkommen, während gebietsfremde Unternehmen nur auf ihr Einkommen aus Quellen in Albanien besteuert werden.
Ansässige Unternehmen unterliegen entweder der vereinfachten Körperschaftsteuer, die nur für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über ALL 8.000.000 (EUR 69.565) gilt, oder der Körperschaftsteuer.
Die Körperschaftsteuer wird auf Basis des laufenden Jahres zu einem Satz von:
- 15% für einen Jahresumsatz über ALL 14.000.000;
- 0% für einen Jahresumsatz von weniger als ALL 14.000.000;
- 5% für Unternehmen, die in der Software- und IT-Entwicklung tätig sind;
- 5% für Unternehmen, die in der Automobilbranche tätig sind;
- 5% für Unternehmen, die ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Unternehmen in der Landwirtschaft ausüben;
- 5% für Unternehmen, die im Bereich des Agrartourismus tätig sind, während der ersten 10 Jahre ihrer Tätigkeit.
- Jedes Unternehmen, das ein 4- oder 5-Sterne-Hotel betreibt und bis Dezember 2024 den Status eines Sonderinvestors erwirbt, ist in den ersten 10 Jahren seiner Tätigkeit von der Körperschaftsteuer befreit.
Die Bemessung der Körperschaftsteuer erfolgt auf der Grundlage der gemäß den nationalen Rechnungslegungsstandards oder den IFRS erstellten Finanzbuchhaltung, vorbehaltlich bestimmter Anpassungen für steuerliche Zwecke, wie im Körperschaftsteuergesetz und anderen ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Steuerliche Verluste können in bis zu drei aufeinanderfolgenden Jahren vorgetragen werden. Für Steuerzahler, die in Projekte im Wert von mehr als ALL 1 Milliarde investieren, beträgt der Zeitraum, in dem die Verluste vorgetragen werden können, fünf Jahre. Das Gesetz sieht keine konsolidierten Steuererklärungen vor. Jedes Unternehmen, das zu einer Gruppe gehört, muss eine eigene Steuererklärung abgeben.
Bruttobeträge von Zinsen, Lizenzgebühren, Dividenden und Gewinnanteilen von Personengesellschaften, die an gebietsfremde Unternehmen gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 15%, es sei denn, ein Doppelbesteuerungsabkommen sieht einen niedrigeren Satz vor. Albanien hat mit 43 Ländern Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung geschlossen. 41 dieser Abkommen wurden ratifiziert und sind derzeit in Kraft.
Die Steuer auf Dividenden wurde ab 2019 von 15% auf 8% gesenkt.
Aufmerksamkeitsgrad der Steuerbehörden:
Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern
Das Umsatzsteuergesetz trat am 1. Januar 2015 in Kraft und ist in fast allen Punkten mit dem "acquis communautaire" harmonisiert. Jede Person (juristische oder natürliche Person), die im Rahmen ihrer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit Leistungen erbringt, ist zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet. Bei Inlandslieferungen und Dienstleistungen, die der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft unterliegen, ist der albanische Steuerpflichtige stets zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet. Die Pflicht zur Registrierung für Umsatzsteuerzwecke und zur Entrichtung der Umsatzsteuer wird ausgelöst, wenn der Jahresumsatz ALL 10 Millionen (ca. EUR 81.670) übersteigt.
Die Zollgebühren in Albanien werden von den Zollbehörden bei der Einfuhr von Waren erhoben. Die Pflicht zur Zahlung des Zolls obliegt immer dem Importeur der Waren; der Zoll wird sodann auf die Kosten der Waren aufgeschlagen und auf diese Weise schließlich an die Verbraucher weitergegeben. Ab dem 15. Januar 2020 können Kreditverpflichtungen oder Überschüsse, wie z.B. Steuern und Zölle, miteinander verrechnet werden. Dies wird in den besonderen Fällen möglich sein, die in der Richtlinie des Finanzministeriums festgelegt sind. Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 15%, je nach Art der Ware und dem Ursprungsland.
Umsatzsteueroptionen |
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Fernabsatzgeschäfte |
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Call-off stock (Konsignationslager) |
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Umsatzsteuerliche Gruppenregistrierung |
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Kassenbuchführung - jährlicher Betrag in EUR (geschätzt) |
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Stundung der Einfuhrumsatzsteuer |
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Reverse-Charge Verfahren |
Für alle Dienstleistungen von gebietsfremden Einrichtungen, die in ihrem Land der Umsatzsteuer unterliegen. |
Besteuerungsoption |
- Vermietung von Immobilien |
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- Angebot von gebrauchten Immobilien |
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Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung* |
81.670 EUR/Jahr |
Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem
Grundlegend unterliegt das Einkommen der Arbeitnehmer und alle Vorteile, die Arbeitnehmer aus ihrer Beschäftigung erhalten, der Einkommensteuer. Arbeitnehmer, die mehr als ALL 2.000.000 erhalten, sind zur Abgabe einer jährlichen Steuererklärung verpflichtet. Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, sind unabhängig von der Höhe ihres Jahreseinkommens zur Abgabe der vorgenannten Erklärung verpflichtet. Körperschaften sind verpflichtet, von den Bruttoeinkommen ihrer Arbeitnehmer Einkommensteuer einzubehalten. In Albanien gilt ein progressiver Steuersatz: Monatsgehälter bis zu ALL 40.000 werden nicht besteuert; 6,5% für Gehälter bis zu ALL 50.000 für den Betrag über ALL 30.000; 13% für Gehälter bis zu ALL 200.000 für den Betrag über ALL 30.000. Darüber hinaus sind ALL 22.100 plus 23% des Betrags über ALL 200.000 zu zahlen.
Auf das Erwerbseinkommen sind Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und zur Krankenversicherung zu entrichten. Der Sozialversicherungsbeitrag wird auf ein monatliches Bruttogehalt berechnet und reicht von einem Mindestbetrag von ALL 34.000 (ca. EUR 295) bis zu einem Höchstbetrag von ALL 149.954 (ca. EUR 1.304). Der vom Arbeitgeber zu zahlende Sozialversicherungsbeitragssatz beträgt 15%, während der vom Arbeitnehmer zu zahlende Satz 9,5% beträgt. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 1,7% sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
Lohnbezogene Steuern in Albanien |
Mindestlohn |
Durchschnittlicher Lohn in der Privatwirtschaft |
Wechselkurs ALL / EUR |
in EUR |
in ALL |
in EUR |
in ALL |
161 |
293 |
34.000 |
517 |
60.000 |
Lohnkosten insgesamt |
342 |
116,70% |
604 |
116,70% |
Beitrag zur Berufsbildung |
- |
- |
- |
- |
Sozialversicherungsbeiträge |
44 |
15,00% |
78 |
15,00% |
Krankenversicherungsbeiträge |
5 |
1,70% |
9 |
1,70% |
Bruttolohn |
293 |
100,00% |
517 |
100,00% |
Einkommensteuer* |
- |
0,00% |
34 |
13,00% |
Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer) |
28 |
9,50% |
49 |
9,50% |
Krankenversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer) |
5 |
1,70% |
9 |
1,70% |
Nettolohn |
260 |
88,80% |
426 |
82,30% |
*Gehalt 0 - 40,000 ALL ESt-Satz 0%.
Gehalt 40,001 - 50,000 ALL ESt-Satz 6.5% des Betrags über 30,000 ALL.
Gehalt 50,001 - 200,000 ALL ESt-Satz 13% des Betrags über 30,000 ALL.
Gehalt über 200,000 ALL ESt 22,100 All + 23% des Betrags über 200,000 ALL.