Albanien
Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurde eine neue Einkommensteuer eingeführt. Ansässige Unternehmen unterliegen der Körperschaftsteuer auf ihr weltweites Einkommen, während gebietsfremde Unternehmen nur auf ihr Einkommen aus Quellen in Albanien besteuert werden.
Die Standard-Körperschaftssteuer wird auf Basis des laufenden Jahres mit einem Satz von 15% erhoben:
Für bestimmte Branchen gilt ein ermäßigter Körperschaftssteuersatz:
- 5% für Unternehmen, die in der Software- und IT-Entwicklung tätig sind, bis zum 31. Dezember 2025;
- 5% für Unternehmen, die in der Automobilindustrie tätig sind, bis zum 31. Dezember 2029;
- 5% für Unternehmen, die ihre Tätigkeit im Rahmen des Gesetzes über Unternehmen der landwirtschaftlichen Zusammenarbeit ausüben, bis zum 31. Dezember 2029;
- 5% für Unternehmen, die im Bereich des Agrotourismus tätig sind, bis Dezember 2029;
- Jedes Unternehmen, das ein 4- oder 5-Sterne-Hotel betreibt und bis Dezember 2024 den Status eines Sonderinvestors erwirbt, ist in den ersten 10 Jahren seiner Tätigkeit von der CIT befreit.
Die Bemessung der Körperschaftsteuer erfolgt auf der Grundlage der gemäß den nationalen Rechnungslegungsstandards oder den IFRS erstellten Finanzbuchhaltung, vorbehaltlich bestimmter Anpassungen für Steuerzwecke, wie im Körperschaftsteuergesetz und anderen ergänzenden Rechtsakten festgelegt. Steuerliche Verluste können bis zu fünf aufeinanderfolgende Jahre vorgetragen werden. Das Gesetz sieht keine konsolidierten Steuererklärungen vor. Jedes Unternehmen, das zu einer Gruppe gehört, muss eine eigene Steuererklärung abgeben.
Bruttobeträge von Zinsen, Lizenzgebühren, Dividenden und Gewinnanteilen von Personengesellschaften, die an gebietsfremde Unternehmen gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 15%, es sei denn, ein Doppelbesteuerungsabkommen sieht einen niedrigeren Satz vor. Albanien hat mit 43 Ländern Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung geschlossen. 41 dieser Abkommen wurden ratifiziert und sind derzeit in Kraft.
Die Steuer auf Dividenden beträgt 8%
Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 15%, je nach Art der Ware und dem Ursprungsland.
Die lokalen Steuern bestehen aus verschiedenen Kategorien von Steuern.
Aufmerksamkeitsgrad der Steuerbehörden:
Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern
Jede Person (juristische oder natürliche Person), die im Rahmen ihrer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit Leistungen erbringt, ist zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet. Bei Inlandslieferungen und Dienstleistungen, die der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft unterliegen, ist der albanische Steuerpflichtige stets zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet. Die Pflicht zur Registrierung für Umsatzsteuerzwecke und zur Entrichtung der Umsatzsteuer wird ausgelöst, wenn der Jahresumsatz ALL 10 Mio. (ca. EUR 95.240) übersteigt. Personen, die Einfuhr- oder Ausfuhrtätigkeiten ausüben, und Steuerpflichtige, die freiberufliche Dienstleistungen erbringen, müssen sich unabhängig von der Höhe des Umsatzes für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Die anwendbaren Mehrwertsteuersätze sind: 0%, 6% und 20%.
Die Zollgebühren in Albanien werden von den Zollbehörden bei der Einfuhr von Waren erhoben. Die Pflicht zur Zahlung des Zolls obliegt immer dem Importeur der Waren; der Zoll wird sodann auf die Kosten der Waren aufgeschlagen und auf diese Weise schließlich an die Verbraucher weitergegeben. Ab dem 15. Januar 2020 können Kreditverpflichtungen oder Überschüsse, wie z.B. Steuern und Zölle, miteinander verrechnet werden. Dies wird in den besonderen Fällen möglich sein, die in der Richtlinie des Finanzministeriums festgelegt sind. Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 15%, je nach Art der Ware und dem Ursprungsland.
Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem
Nach dem neuen Einkommensgesetz wird das persönliche Einkommen in drei Einkommensarten eingeteilt;
- Arbeitseinkommen (Löhne, Gehälter, Zulagen, sonstige Vergütungen und Prämien, die aus einem Arbeitsverhältnis oder ähnlichen Beziehungen stammen)
Die Definition des Arbeitseinkommens umfasst auch das Einkommen einer selbständigen Person, wenn mindestens 80% der Einnahmen direkt oder indirekt von einem einzigen Kunden stammen oder wenn mindestens 90% der Gesamteinnahmen von zwei Kunden erzielt werden. Diese Kriterien gelten jedoch nicht, wenn der Selbstständige nur Dienstleistungen für in Albanien ansässige Nichtsteuerpflichtige erbringt.
Auf das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit wird ein progressiver Steuersatz angewandt; bis zu einem monatlichen Einkommen von ALL 50.000 wird keine Steuer erhoben; der Steuersatz beträgt 13% für Einkommen bis ALL 60.000 für den Betrag über ALL 35.000; 13% für Einkommen bis ALL 200.000 für den Betrag über ALL 30.000. Darüber hinaus sind ALL 22.100 sowie 23% des Betrags über ALL 200.000 zu zahlen.
- Geschäftseinkommen
Die Einkünfte aus der Geschäftstätigkeit von Selbstständigen oder Unternehmern gelten als Geschäftseinkommen und werden als solches besteuert;
Nettobetriebseinkünfte bis zu ALL 14 Mio. werden mit 15% Einkommenssteuer besteuert, auf Nettobetriebseinkünfte über ALL 14 Mio. werden 23% Einkommenssteuer erhoben.
Unternehmer und Selbständige, die einen Jahresumsatz von bis zu ALL 14 Mio. erzielen, unterliegen bis 2029 weiterhin einer Steuer von 0%, mit Ausnahme von Selbständigen, die professionelle Dienstleistungen erbringen.
- Einkünfte aus Kapitalanlagen werden mit einem Pauschalsatz von 15% besteuert.
Auf das Erwerbseinkommen sind Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und zur Krankenversicherung zu entrichten. Der Sozialversicherungsbeitrag wird auf ein monatliches Bruttogehalt berechnet und reicht von einem Mindestbetrag von ALL 40.000 (ca. EUR 380) bis zu einem Höchstbetrag von ALL 176.416 (ca. EUR 1.680). Der vom Arbeitgeber zu zahlende Sozialversicherungsbeitragssatz beträgt 15%, während der vom Arbeitnehmer zu zahlende Satz 9,5% beträgt. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 1,7% sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
Lohnbezogene Steuern in Albanien |
Mindestlohn |
Durchschnittlicher Lohn in der Privatwirtschaft |
Wechselkurs ALL / EUR |
in EUR |
in ALL |
in EUR |
in ALL |
105 |
381 |
40.000 |
667 |
70.000 |
Lohnkosten insgesamt |
445 |
116,70% |
778 |
116,70% |
Beitrag zur Berufsbildung |
- |
- |
- |
- |
Sozialversicherungsbeiträge |
57 |
15,00% |
100 |
15,00% |
Krankenversicherungsbeiträge |
6 |
1,70% |
11 |
1,70% |
Bruttolohn |
381 |
100,00% |
667 |
100,00% |
Einkommensteuer* |
- |
0,00% |
50 |
13,00% |
Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer) |
36 |
9,50% |
63 |
9,50% |
Krankenversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer) |
6 |
1,70% |
11 |
1,70% |
Nettolohn |
338 |
88,80% |
542 |
81,37% |
*Gehalt ALL 0 - 50.000 ESt-Satz 0%.
Gehalt ALL 50.001 - 60.000 ESt-Satz 13% des Betrags über ALL 35.000.
Gehalt ALL 60.001 - 200.000 ESt-Satz 15% des Betrags über ALL 30.000.
Gehalt über ALL 200.000 ESt ALL 22.100 + 23% des Betrags über ALL 200.000