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Ungarn

Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern

In Ungarn gilt ein Körperschaftssteuersatz von 9%, der niedrigste Satz in der EU. Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Gewinn vor Steuern, der durch mehrere steigende und fallende Posten verändert wird. Verluste können 5 Jahre lang vorgetragen und zur Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage bis zu einer Höhe von 50% der Steuerbemessungsgrundlage verwendet werden. Ein Verlustrücktrag ist im Allgemeinen nicht möglich. Besondere Einschränkungen gelten bei M&A-Transaktionen.
Ab 2019 werden die bisherigen Fremdkapitalregeln durch die Zinsbegrenzungsregeln der ATAD (30% des EBITDA oder EUR 2,5 Mio.) ersetzt. Die Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung und zur Hybrid-Mismatch-Regelung werden ebenfalls angewendet.
Die Gruppenbesteuerung ist in Ungarn für Zwecke der Körperschaftsteuer möglich, wodurch verbundene Parteien einen Teil der Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise umgehen können.
Die Rechnungslegung nach IFRS ist für größere Unternehmen (über ca. EUR 0,8 Mio. Umsatz oder 50 Mitarbeiter) fakultativ und für Finanzinstitute und börsennotierte Unternehmen obligatorisch.
Es gibt eine breite Palette von Steuervergünstigungen für neue Investitionen (z. B. für Investitionen in die Energieeffizienz und für Investitionen in Start-up-Unternehmen) sowie für F&E-Einrichtungen.
Ungarn bietet eine Steuerbefreiung für Holding-Strukturen: Kapitalgewinne aus Aktien und geistigem Eigentum sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei, und für Lizenzeinnahmen gilt ein Steuerfreibetrag von 50%.

Es gibt keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die von einem ungarischen Unternehmen an ein ausländisches Unternehmen gezahlt werden. Ungarn verfügt über ein breites internationales Vertragsnetz mit mehr als 80 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Das Steuerabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Ungarn wurde jedoch mit Wirkung von 2024 gekündigt.

Die lokale Gewerbesteuer in Höhe von maximal 2% ist auf die Bruttomarge (Umsatzerlöse abzüglich COGS, bezogene Dienstleistungen, Materialkosten und F&E-Kosten) zu entrichten. 
Grunderwerbsteuer wird in Ungarn auf eine begrenzte Anzahl von Transaktionen erhoben. Der allgemeine Grunderwerbsteuersatz für Immobilientransaktionen beträgt 4%, einschließlich des Erwerbs von Immobilien oder 75% der Anteile an einer Immobilien-Holdinggesellschaft. Es gibt einige Ausnahmen für konzerninterne Transaktionen. Die Schenkungs- und Erbschaftssteuer beträgt 18%, für Wohnimmobilien 9%; Schenkungen und Erbschaften innerhalb der Familie sind steuerfrei.
Für die Geschäftsjahre 2022 - 2024 wurde eine Reihe von Gewinnsteuern eingeführt, z.B. im Banken- und Versicherungssektor, aber auch Energieversorger und Arzneimittelhersteller sind betroffen. 

Verrechnungspreise 
Fremdvergleichsprinzip seit 1996
Dokumentationspflicht seit 2003
APA (Vorab-Preisvereinbarungen) seit 2007
Haftung bei fehlerhafter Country-by-Country-Berichterstattung
seit 2016 
Anwendbarkeit des Master file-local file (OECD BEPS 13) seit 2018
Sanktionen    
- fehlende Dokumentation ~ EUR 12.000 (Verdopplung bei wiederholt fehlender Dokumentation)
- Steuerverkürzung 50% der zu wenig gezahlten Steuern + Verzugszinsen
Verbundene Unternehmen > 50%
Direkte oder indirekte Kontrolle oder gemeinsamer Geschäftsführer.
Safe harbours (Unbedenklichkeitsschwelle) Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung: 3 - 7% Aufschlag.
9/10

Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern

Der Umsatzsteuersatz beträgt 27%, während die ermäßigten Sätze 18% (z.B. Brot) und 5% (z.B. Milch, Eier, Zeitungen, Bücher, Arzneimittel, bestimmte Fleischerzeugnisse, neue Wohnimmobilien, Internetzugangsdienste, Beherbergungsdienstleistungen und Restaurantdienstleistungen) betragen. Aufgrund der begrenzten freiwilligen Einhaltung der Vorschriften in bestimmten Sektoren (z.B. Einzelhandel und bestimmte Dienstleistungen) hat Ungarn eine Reihe von Maßnahmen zur Durchsetzung des Gesetzes eingeführt, wie z.B. die Online-Überprüfung von Registrierkassen und inländischen Verkaufsberichten. Die Steuerzahler sind verpflichtet, eine Rechnungssoftware zu verwenden, die der Steuerbehörde automatisch Rechnungsdaten in Echtzeit liefert, sodass die Steuerbehörde ab 2021 im Wesentlichen jede Rechnung in Echtzeit einsehen kann. Das so genannte e-VAT-System wurde 2024 mit dem Ziel eingeführt, die Verwaltung der Mehrwertsteuer zu erleichtern. Im Rahmen der neuen Regelung stellt die Steuerbehörde den Steuerpflichtigen Entwürfe von Mehrwertsteuererklärungen auf der Grundlage von Online-Rechnungsdaten zur Verfügung.

Zu den anderen indirekten Steuern in Ungarn gehören die Verbrauchssteuer auf Energieerzeugnisse, Alkohol und Tabakwaren, die Finanztransaktionssteuer (die von den Banken zu entrichten ist, die solche Transaktionen abwickeln), die Versicherungssteuer, die "Chips-Steuer" (die auf ungesunde Lebensmittel und Getränke erhoben wird) und die Einzelhandelssteuer. Die früheren Umweltschutzabgaben auf stark umweltbelastende Produkte (z. B. alle Arten von Elektrogeräten, Akkumulatoren und Batterien, Verpackungsmaterial usw.) wurden durch EPR-Gebühren (Extended Producer Responsibility) ersetzt.

VAT options in Hungary  
Fernabsatzgeschäfte Seit dem 1. Juli 2021 ist das OSS-System anwendbar.
Call-off stock (Konsignationslager)
Umsatzsteuerliche Gruppenregistrierung
Kassenbuchführung - jährlicher Betrag in EUR (geschätzt) ca. 320.000 EUR/Jahr
Stundung der Einfuhrumsatzsteuer
Reverse-Charge Verfahren Verkauf von Abfällen, landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Emissionsquoten, Sicherheiten, Bauleistungen, Übergabe eines errichteten Bauwerks
Besteuerungsoption
- Vermietung von Immobilien
- Angebot von gebrauchten Immobilien
Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung*

Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem

Es gibt einen pauschalen Einkommensteuersatz von 15%, der im Allgemeinen sowohl auf aktive (z.B. Beschäftigung, Abtretungsgebühren) als auch auf passive Einkünfte (z.B. Kapitalgewinne, Dividenden und Zinsen) anwendbar ist. Die auf aktive Einkünfte zu zahlende Steuer wird um einen Familienfreibetrag reduziert. Die Höhe des Familienfreibetrags beträgt HUF 20.000 (ca. EUR 50 pro Monat und Kind, bis zu 2 Kindern) und ab 3 Kindern HUF 33.000 (EUR 84 pro Kind). Seit dem 1. Januar 2020 gilt für Mütter, die mindestens vier oder mehr Kinder erziehen oder erzogen haben, ein lebenslanger Einkommensteuerfreibetrag für Arbeitseinkommen. Ab 2022 sind auch Arbeitnehmer, die nicht älter als 25 Jahre sind, von der Steuer befreit. Sachleistungen werden auf Basis einer speziellen Bemessungsgrundlage mit zwei Sätzen besteuert: Einkomensteuer plus Sozialversicherungsbeiträge (insgesamt 33,04% oder 28%). Diese Sätze sind nur vom Arbeitgeber zu zahlen. Seit 2019 werden die meisten Arten von Sachleistungen jedoch als normales Arbeitseinkommen versteuert.

Aktive Einkünfte fallen in den Geltungsbereich des Sozialversicherungssystems: Der von den betroffenen Personen zu zahlende Sozialversicherungsbeitrag beträgt 18,5%; der Arbeitgeberbeitrag wurde ab Januar 2022 auf 13% gesenkt; außerdem wurde der Berufsbildungsbeitrag in Höhe von 1,5% abgeschafft. Bestimmte passive Einkünfte unterliegen ebenfalls der 13%igen Sozialversicherungssteuer; für Dividenden gibt es jedoch eine Obergrenze. Andere Arten von passiven Einkünften (z.B. Kapitalgewinne aus Anteilen an börsennotierten Unternehmen oder Zinsen) sind vom Sozialversicherungsbeitrag befreit.

Lohnbezogene Steuern in Ungarn Mindestlohn  Durchschnittslohn
im Privatsektor
Wechselkurs HUF / EUR in EUR in HUF in EUR in HUF
389 686 266.800 1.597 621.200
Lohnkosten insgesamt 775 113,00% 1.805 113,00%
Sozialversicherungsbeitrag 89 13,00% 208 13,00%
Bruttolohn 686 100,00% 1.597 100,00%
Einkommensteuer 103 15,00% 240 15,00%
Arbeitnehmerbeitrag 127 18,50% 295 18,50%
Nettolohn 456 66,50% 1.062 66,50%