Kasachstan
Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern
Im Allgemeinen ähnelt das Konzept dem der Körperschaftsteuer in den entwickelten Ländern weltweit. Das steuerpflichtige Einkommen wird als Jahreseinkommen abzüglich der Ausgaben berechnet. Es ist möglich, Ausgaben im Zusammenhang mit für die Körperschaftsteuer anerkannten Einkünften abzuziehen, sofern diese Ausgaben ordnungsgemäß dokumentiert werden. Dividenden und Kapitalerträge sind nicht standardmäßig vom steuerpflichtigen Einkommen ausgeschlossen, vielmehr muss analysiert werden, wer der Begünstigte ist, um die Besteuerungsregelung zu ermitteln. Es gibt bestimmte Grenzen für die Abzugsfähigkeit von Ausgaben, wie zum Beispiel: bis zu 3% des steuerpflichtigen Gewinns für bestimmte Gebühren, die an Unternehmen aus Offshore-Ländern gezahlt werden, bis zu 4% des steuerpflichtigen Gewinns für Sponsoringgebühren. Die Unterkapitalisierungsregel gilt auch für Zinsen auf Darlehen an verbundene Unternehmen. Die Liste ist nicht abschließend. Die Abschreibungskosten für Anlagevermögen weichen von den IFRS-Grundsätzen ab und werden auf Gruppenbasis auf der Grundlage des steuerlichen Buchwerts zum Berichtszeitpunkt berechnet. Der Verlustvortrag kann innerhalb der folgenden 10 Kalenderjahre erfolgen, wobei die Regel über den Verlustvortrag nicht für Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren usw. gilt. Es gibt Regeln für beherrschte ausländische Unternehmen (CFCs).
Die Quellensteuer gilt für Einkünfte, die an nicht in Kasachstan ansässige steuerlich registrierte Personen gezahlt werden. Die steuerpflichtigen Einkünfte sind im Steuergesetzbuch aufgeführt. Kasachstan hat 55 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet. Die Steuersätze des Abkommens haben Vorrang vor dem Steuergesetzbuch; es ist jedoch wichtig, dass eine ordnungsgemäß ausgestellte Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz eines Nichtansässigen vorliegt, um das Abkommen anwenden zu können. Das multilaterale Instrument (MLI) ist in Kasachstan im Oktober 2020 in Kraft getreten; es ist jedoch wichtig, die mit jedem Land unterzeichneten MLI-Beitrittsdokumente zu prüfen, da einige von ihnen das MLI nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen unterzeichnet/ratifiziert haben.
Kleine und mittlere Unternehmen können eine besondere Steuerregelung in Anspruch nehmen, nach der die einheitliche Einkommensteuer gezahlt wird. Diese Steuer ersetzt die Körperschaftsteuer.
Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern
Das Konzept der Umsatzsteuer ist dem in den Industrieländern weltweit angewandten Konzept recht ähnlich. Der umsatzsteuerpflichtige Umsatz ist im Allgemeinen der Gesamtwert der Verkäufe (Ausgangumsatzsteuer). Die an Lieferanten gezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) wird mit der Ausgangsumsatzsteuer verrechnet. Die Vorsteuer kann nicht verrechnet werden, wenn die gekauften Waren, Arbeiten und Dienstleistungen nicht mit dem steuerpflichtigen Umsatz in Verbindung stehen, wenn der Lieferant keine Umsatzsteuerrechnung ausstellt oder gegen die gesetzlichen Vorschriften verstößt, wenn der Lieferant vom Gericht für inaktiv erklärt wird usw. Der Umsatzsteuersatz für Exportgüter beträgt 0%. Zudem gibt es ein bestimmtes Verfahren zur Erstattung der entsprechenden Vorsteuer. Für die Ausfuhr/Einfuhr von Waren in/aus den Ländern der Eurasischen Wirtschaftseinheit wie Russland, Weißrussland, Kirgisistan und Armenien gelten besondere Umsatzsteuerverfahren.
Die Verbrauchssteuer wird von den Importeuren oder Verkäufern entrichtet für
1) alle Arten von Alkohol
2) alkoholischen Erzeugnissen
3) Tabakerzeugnissen
4) erhitzten Tabakerzeugnissen, nikotinhaltigen Flüssigkeiten zur Verwendung in elektronischen Zigaretten
5) Benzin (außer Düsenkraftstoff), Dieselkraftstoff, Ethanol, Mischbenzin (Gasohol), Phenol, Nephras, gemischte leichte Kohlenwasserstoffe, ökologischer Kraftstoff
6) Kraftfahrzeuge
7) Rohöl, Gaskondensat
8) alkoholhaltige medizinische Produkte, die gemäß der Gesetzgebung der Republik Kasachstan als medizinische Produkte registriert sind.
Verkäufer von Kraftstoff und Diesel sind ebenfalls verbrauchssteuerpflichtig.
Umsatzsteueroptionen |
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Fernabsatzgeschäfte |
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Call-off stock (Konsignationslager) |
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Umsatzsteuerliche Gruppenregistrierung |
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Kassenbuchführung - jährlicher Betrag in EUR (geschätzt)* |
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Stundung der Einfuhrumsatzsteuer |
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Reverse-Charge Verfahren |
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Besteuerungsoption |
- Vermietung von Immobilien |
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- Angebot von gebrauchten Immobilien |
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Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung* |
KZT 74 Mio. (ca. EUR 151.000) |
Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem
Als in der Republik Kasachstan ansässig gilt eine natürliche Person, die sich mindestens 183 Kalendertage in einem beliebigen aufeinanderfolgenden 12-Monats-Zeitraum aufhält, der im laufenden Steuerzeitraum (Kalenderjahr) endet, oder eine Person, die zwar nicht ständig in der Republik Kasachstan wohnt, deren Lebensmittelpunkt aber in der Republik Kasachstan liegt.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden mit einem Steuersatz von 10% besteuert, unabhängig vom Status des Steuerwohnsitzes einer natürlichen Person. Für andere Einkommensarten hängt der Steuersatz von der Art des Einkommens und dem Status des Steuerwohnsitzes einer Person ab.
Die Sozialsteuer und die Sozialbeiträge gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Obligatorische Rentenversicherungsbeiträge und obligatorische Beiträge zur sozialen Krankenversicherung werden vom Arbeitgeber vom Arbeitseinkommen einbehalten.
Lohnbezogene Steuern im Kasachstan |
Mindestlohn |
Durchschnittslohn im Privatsektor |
Wechselkurs KZT / EUR |
in EUR |
in KZT |
in EUR |
in KZT |
490 |
173 |
85.000 |
700 |
343.000 |
Lohnkosten insgesamt |
203 |
117,00% |
819 |
117,00% |
Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Beiträge des Arbeitgebers |
29 |
17,00% |
119 |
17,00% |
Bruttolohn |
173 |
100,00% |
700 |
100,00% |
Einkommensteuer |
17 |
10,00% |
70 |
10,00% |
Arbeitnehmerbeitrag |
16 |
9,00% |
63 |
9,00% |
Nettolohn |
141 |
81,00% |
567 |
81,00% |