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Forvis Mazars in Lithuania
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Litauen

Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern

Der allgemeine Körperschaftsteuersatz in Litauen beträgt 15%. Für kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu EUR 300.000 und nicht mehr als 10 Beschäftigten gilt ein begünstigter Körperschaftsteuersatz von 5%. Kleine Unternehmen können in ihrem ersten Geschäftsjahr einen Körperschaftsteuersatz von 0% anwenden.
In Litauen können die entstandenen gewöhnlichen Verluste unbegrenzt in die folgenden Steuerzeiträume vorgetragen werden, solange das Unternehmen die Aktivitäten, die zu den Verlusten geführt haben, fortsetzt. Die Höhe der in die folgenden Steuerzeiträume vorgetragenen Verluste ist auf 70% des steuerpflichtigen Gewinns für den entsprechenden Steuerzeitraum begrenzt. Die 70%-Grenze gilt nicht für kleine Unternehmen. Kapitalverluste im Zusammenhang mit der Übertragung von derivativen Finanzinstrumenten
und Wertpapieren dürfen nur fünf Jahre lang vorgetragen werden und können nur aus künftigen Kapitalgewinnen gedeckt werden.

Unter bestimmten Bedingungen wird keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren erhoben, die von einem litauischen Unternehmen an ein ausländisches Unternehmen gezahlt werden. Litauen verfügt über ein breites internationales Vertragsnetz mit mehr als 50 Doppelbesteuerungsabkommen.

Unternehmen unterliegen außerdem zwei Arten von Steuern auf Kapital:
- Grundsteuer - Steuer auf Immobilien, die gesetzlich als unbeweglich gelten und sich in Litauen befinden (Gebäude und Bauten, ausgenommen unfertige Bauten). Der jährliche Steuersatz schwankt zwischen 0,5% und 3% des steuerpflichtigen Werts des unbeweglichen Vermögens. Die Steuersätze werden von den Gemeinden je nach dem Gebiet, in dem sich die Immobilie befindet, festgelegt. Der Steuerzeitraum ist ein Kalenderjahr.
- Grundsteuer - Steuer auf Grundbesitz in Litauen, die sowohl von gebietsansässigen als auch gebietsfremden Unternehmen und natürlichen Personen zu entrichten ist. Der Steuersatz liegt zwischen 0,01% und 4% des steuerpflichtigen Werts des Grundstücks. Die Steuersätze werden von den Gemeinden festgelegt und hängen von der Lage des Grundstücks ab. Der Steuerzeitraum ist ein Kalenderjahr.

Verrechnungspreise 
Fremdvergleichsprinzip seit 2004
Dokumentationspflicht seit 2004
APA (Vorab-Preisvereinbarungen) seit 2012
Haftung bei fehlerhafter Country-by-Country-Berichterstattung
seit 2016
Anwendbarkeit des Master file-local file (OECD BEPS 13) seit 2019
Sanktionen    
- fehlende Dokumentation EUR 1.820 bis EUR 5.590 (EUR 3.770 bis EUR 6.000 im Wiederholungsfall)
- Steuerverkürzung 20% - 100% der zu wenig gezahlten Steuern + Verzugszinsen; 
im Wiederholungsfall können die Geldbußen verdoppelt werden. 
 
Verbundene Unternehmen > 25%
direkte oder indirekte Kontrolle
Safe harbours (Unbedenklichkeitsschwelle) Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung:
5% Aufschlag

Aufmerksamkeitsgrad der Steuerbehörden:

9/10

Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern

Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 21%, die ermäßigten Sätze betragen 9% (z.B. Bücher, Zentralheizung, öffentliche Verkehrsmittel, Beherbergungsbetriebe, kulturelle Aktivitäten) und 5% (z.B. Medizin, Zeitschriften, Zeitungen und technische Hilfsmittel für Behinderte). Die auf der EU-Richtlinie basierenden Optionen/Beschränkungen sind im Umsatzsteuergesetz aufgeführt.

Zu den anderen indirekten Steuern in Litauen gehören die Verbrauchsteuer, die Umweltschutzabgabe und die Steuer auf Datenspeichergeräte.

Umsatzsteueroptionen  
Fernabsatzgeschäfte 10.000 EUR/Jahr; OSS-System anwendbar
Call-off stock (Konsignationslager)
Umsatzsteuerliche Gruppenregistrierung
Kassenbuchführung - jährlicher Betrag in EUR (geschätzt) Nein, nur optionale Regelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Stundung der Einfuhrumsatzsteuer
Reverse-Charge Verfahren Übernahme des Grundstücks als Einbringung in eine juristische Person; Übernahme einer wesentlichen Verbesserung eines Gebäudes; Lieferung bestimmter Arten von Schrott; Erbringung von Baudienstleistungen; Lieferung von Mobiltelefonen, Tablets und Laptops (galt bis 31. Dezember 2026).
Besteuerungsoption
- Vermietung von Immobilien
- Angebot von gebrauchten Immobilien
Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung* Inländische Steuerpflichtige - EUR 45.000 EUR/12 Monate; ausländische Steuerpflichtige - Nein.

Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem

Der Steuersatz für Erwerbseinkommen, Vorstandshonorare, vom Arbeitgeber erhaltene Tantiemen und Einkünfte aus einem zivilrechtlichen Vertrag, die ein Geschäftsführer als Mitglied einer kleinen Personengesellschaft von dieser kleinen Personengesellschaft erhält, beträgt 20% und gilt für Einkünfte bis zu einem Betrag von EUR 114.162 pro Kalenderjahr im Jahr 2024. Für darüber hinausgehende Beträge wird ein Einkommensteuersatz in Höhe von 32% erhoben. Einkünfte aus Gewinnausschüttungen werden mit einem pauschalen Einkommensteuersatz in Höhe von 15% besteuert. Sonstige Einkünfte (z. B. Zinsen, Lizenzgebühren, Kapitalerträge, Mieteinnahmen) werden mit einem Einkommensteuersatz in Höhe von 15% besteuert, sofern diese Einkünfte pro Kalenderjahr im Jahr 2024 den Betrag von EUR 228.324 nicht übersteigen. Beträge, die darüber hinausgehen, werden mit einem Einkommensteuersatz in Höhe von 20% besteuert. Einkünfte werden in der Regel zum Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Einnahme erfasst.

Auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers werden außerdem Sozialabgaben in Höhe von 19,5% erhoben, die der Arbeitgeber einbehalten muss. Der Arbeitgeber muss zusätzlich zum Bruttolohn des Arbeitnehmers 1,77% Sozialbeiträge abführen. Ein zusätzlicher Beitrag von 3% kann von Personen gezahlt werden, die sich für eine zusätzliche Altersversorgung entschieden haben (der Arbeitgeber muss diese Steuer einbehalten). 

Litauen unterliegt den EU-Verordnungen, in denen die Grundsätze der sozialen Sicherheit für Personen festgelegt sind, die zwischen den EU-Mitgliedstaaten pendeln.

Lohnbezogene Steuern in Litauen Mindestlohn  Durchschnittslohn
im Privatsektor
  in EUR   in EUR  
  924   1.903  
Lohnkosten insgesamt 940 101,77% 1.937 101,77%
Sozialversicherungsbeitrag 16 1,77% 34 1,77%
Bruttolohn 924 100,00% 1.903 100,00%
Einkommensteuer* 35 20,00% 329 20,00%
Arbeitnehmerbeitrag 180 19,50% 371 19,50%
Nettolohn 708 76,67% 1.203 63,21%

*Nicht steuerpflichtiger Freibetrag in Höhe von EUR 747 (bei Mindestlohn) und EUR 257,50 (bei Durchschnittslohn).