Republik Moldau
Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern
Die allgemeine Körperschaftsteuer beträgt 12%. Zur Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns wird der Unternehmensgewinn nach oben (bei nicht abzugsfähigen Ausgaben) oder nach unten (bei nicht steuerpflichtigen Einnahmen) korrigiert. Steuerliche Verluste können fünf Jahre vorgetragen werden.
Für die Veranlagungszeiträume von 2023 bis 2025 gilt eine besondere Steuererleichterung für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften, die KMU (kleine und mittlere Unternehmen) darstellen - die für die Veranlagungszeiträume von 2023 bis 2025 berechnete Körperschaftsteuer wird nur im Falle von Dividendenzahlungen an den Staatshaushalt abgeführt. Diese Steuererleichterung gilt nicht für Finanz- und Versicherungsunternehmen.
Die Republik Moldau verfügt über ein Vertragsnetz, das 50 Doppelbesteuerungsabkommen umfasst. Der Quellensteuersatz für Dividenden beträgt 6% und für Zinsen und Lizenzgebühren 12%.
Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Kapitalanlagen sind für nicht-ansässige juristische Personen mit 12% steuerpflichtig, für natürliche Personen werden nur 50% des Kapitalgewinns mit einem Steuersatz in Höhe von 12% besteuert. Die einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen sind anwendbar.
Kleinunternehmen, die keine Umsatzsteuer zahlen und deren Umsatz im Kalenderjahr weniger als MDL 1,2 Millionen (ca. EUR 58.500) beträgt, sind dazu verpflichtet, 4% auf den Gesamtumsatz zu zahlen.
Ein Kleinunternehmen kann zur Körperschaftsteuerregelung optieren, wenn es die nachstehenden Bedingungen erfüllt:
- das Kleinunternehmen ist Umsatzsteuerzahler geworden;
- mehr als 50% des Umsatzes werden durch von der Umsatzsteuer befreute Leistungen erzielt.
Außerden gibt es eine Sondersteuerregelung für Bewohner von IT-Parks (Gesetz Nr. 77/2016): 7% auf die monatlichen Umsatzerlöse, jedoch nicht weniger als MDL 3.510 pro Mitarbeiter und Monat (einmalige Steuer). Diese Regelung gilt für den Zeitraum bis einschließlich 2027. 70% des Umsatzes, den der Bewohner erzielt, sollte der gesetzlich genehmigten Liste von IT-Dienstleistungen (einschließlich 3D-Programmierung und F&E) entsprechen. Diese einmalige Steuer umfasst alle Lohnsteuern sowie die Sozialversicherungsbeiträge und die verpflichtende staatliche Krankenversicherung und alle lokalen Steuern. Daher ist der Bewohner des IT-Parks für die einmalige Steuer, die Quellensteuer und die Umsatzsteuer verantwortlich.
Aufmerksamkeitsgrad der Steuerbehörden N/A
Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem
Ein pauschaler Steuersatz von 12% gilt für Einkünfte aus abhängigen Tätigkeiten (z.B. aus einem Arbeitsverhältnis oder aus Tätigkeiten, die einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt sind) oder aus selbständigen Tätigkeiten (Freiberufler). Es gilt ein jährlicher persönlicher Freibetrag in Höhe von EUR 1.350.
Sozialversicherungsbeitrag (24% - Arbeitgeberanteil) und Krankenversicherungsbeitrag (9% - Arbeitnehmeranteil).
Für abhängige Tätigkeiten wird auf Arbeitnehmerseite der KV-Beitrag (9%) und auf Arbeitgeberseite der SCC-Beitrag (24%) erhoben.
Essensgutscheine werden mit einem Sozialversicherungsbeitrag in Höhe von 24% besteuert.
Der monatliche Mindestbruttolohn für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 im realen Sektor beträgt MDL 4.000 pro Monat.
Lohnbezogene Steuern in der Republik Moldau |
Mindestlohn |
Durchschnittslohn im Privatsektor |
Wechselkurs MDL / EUR |
in EUR |
in MDL |
in EUR |
in MDL |
19,84 |
202 |
4.000 |
590 |
11.700 |
Lohnkosten insgesamt |
250 |
124,00% |
731 |
124,00% |
Beitrag zur Berufsausbildung |
- |
|
- |
|
Sozialversicherungsbeitrag |
48 |
24,00% |
142 |
24,00% |
Krankenversicherungsbeitrag |
- |
|
- |
|
Bruttolohn |
202 |
100,00% |
590 |
100,00% |
Einkommensteuer* |
8 |
12,00% |
51 |
12,00% |
Sozialversicherungsbeitrag (Ebene Arbeitnehmer) |
- |
|
- |
|
Krankenversicherungsbeitrag (Ebene Arbeitnehmer) |
18 |
9,00% |
53 |
9,00% |
Nettolohn |
175 |
86,83% |
486 |
82,39% |
*Es wird eine individuelle Steuerbefreiung in Höhe von MDL 27.000 pro Jahr (MDL 27.000/12 monatlich) angewendet.