Montenegro
Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern
Seit dem Geschäftsjahr 2022 ist der Körperschaftsteuersatz progressiv und hängt von den erzielten steuerpflichtigen Gewinnen ab (im Vergleich zu dem zuvor geltenden Pauschalsatz von 9%) und gilt sowohl für ansässige als auch für nicht-ansässige Unternehmen. Ansässige Unternehmen werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während nicht-ansässige Unternehmen nur auf das in Montenegro erzielte Einkommen besteuert werden. Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Gewinn vor Steuern, der durch mehrere erhöhende und vermindernde Posten verändert wird. Kapitalgewinne werden in die jährliche Körperschaftsteuererklärung einbezogen und unterliegen einer Steuer in Höhe von 15% (im Vergleich zu 9% in den Vorjahren). In Montenegro können Verluste 5 Jahre vorgetragen werden, während ein Verlustrücktrag nicht zulässig ist.
Für neu gegründete juristische Personen, die in wirtschaftlich unterentwickelten Gemeinden im verarbeitenden Gewerbe tätig sind, gilt ein Steueranreiz (der Gewinnsteuersatz beträgt in den ersten acht Jahren 0%). Der Gesamtbetrag der Steuerbefreiung darf EUR 200.000 für einen Zeitraum von acht Jahren nicht überschreiten. In Montenegro gibt es keine besonderen Fremdfinanzierungsregeln, allerdings müssen Zinsen, die an einen Nichtansässigen gezahlt werden, zu marktüblichen Bedingungen gezahlt werden.
Die Quellensteuer in Höhe von 15% (im Vergleich zu den zuvor geltenden 9%) gilt für Dividenden, Zinsen, Kapitalerträge, Lizenzgebühren und andere Rechte an geistigem Eigentum, Gebühren für die Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Gütern, Beratungsdienste, Marktforschung und Wirtschaftsprüfungsdienste, die an eine nicht-ansässige juristische Person gezahlt werden. Montenegro verfügt über ein breites internationales Vertragsnetz mit über 40 Doppelbesteuerungsabkommen.
Auf die Übertragung von Grundstücken wird eine Grunderwerbsteuer von 3% erhoben. Es gibt weder eine Zusatzsteuer noch eine alternative Mindeststeuer. Die Grundsteuer wird auf das Eigentum bzw. die Nutzung von Immobilien zu Sätzen zwischen 0,25% und 1% für Immobilien erhoben, die der Steuerpflichtige als Wohnsitz nutzt. Zweitimmobilien (die nicht als Wohnsitz genutzt werden) werden mit Sätzen zwischen 0,3% und 1,5% besteuert. Illegal errichtete Objekte werden mit Sätzen zwischen 0,3% und 2% besteuert, während unbebautes Bauland mit Sätzen zwischen 0,3% und 5% besteuert wird.
Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern
Der allgemeine Satz beträgt 21%, der ermäßigte Satz 7% (z.B. Brot, Milch, Beherbergungsleistungen, Medikamente, Touristenmiete, Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen außer alkoholischen Getränken), und es gibt eine Umsatzsteuerbefreiung für Spenden, Exporte und Bankdienstleistungen. Steuerzahler mit einem Umsatz von mehr als EUR 30.000 müssen sich für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen. Die Optionen/Beschränkungen richten sich nach dem Umsatzsteuergesetz in Montenegro.
Umsatzsteueroptionen |
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Fernabsatzgeschäfte |
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Call-off stock (Konsignationslager) |
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Umsatzsteuerliche Gruppenregistrierung |
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Kassenbuchführung - jährlicher Betrag in EUR (geschätzt) |
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Stundung der Einfuhrumsatzsteuer |
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Reverse-Charge Verfahren |
Kauf von Elektrizität, Heizgas und anderer Wärme- und Kälteenergie, die zur weiteren Versorgung beschafft werden |
Besteuerungsoption |
- Vermietung von Immobilien |
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- Angebot von gebrauchten Immobilien |
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Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung* |
30.000 EUR/Jahr |
Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem
In Montenegro werden ansässige Personen auf der Grundlage ihres weltweiten Einkommens besteuert, während nicht-ansässige Personen nur mit ihrem in Montenegro erzielten Einkommen besteuert werden. Montenegro hat eine progressive Besteuerung für Gehälter (0% / 9% / 15%) und Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (9% oder 15%). Es gibt auch einen Pauschalsatz von 15%, der für andere Einkommensquellen (z. B. Kapitalerträge, Zinsen usw.) gilt.
Aktive Einkommen fallen in den Geltungsbereich des Sozialversicherungssystems: Die individuellen Sozialbeiträge betragen insgesamt 15,5%. Darin enthalten sind Beiträge für Renten (15%) und Arbeitslosigkeit (0,5%). Der Arbeitgeberbeitrag beläuft sich auf 6,4% des Gehalts des Arbeitnehmers. Darin enthalten sind Rentenbeiträge (5,5%), Arbeitslosenbeiträge (0,5%), Beiträge zum Arbeitsfonds (0,2%) und zum Gewerkschaftsfonds (0,2%). Auch die auf Grundlage der veranlagten Einkommensteuer berechnete Kommunalsteuer wird vom Arbeitgeber an die Gemeinde des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen abgeführt. Die Steuersätze liegen je nach Gemeinde zwischen 10% und 15%, wobei die meisten Gemeinden einen Steuersatz in Höhe von 13% erheben.
Lohnbezogene Steuern in Monetnegro |
Mindestlohn |
Durchschnittslohn im Privatsektor |
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in EUR |
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in EUR |
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|
533 |
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880 |
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Lohnkosten insgesamt |
567 |
106,00% |
938 |
106,00% |
Arbeitgeberbeitrag |
34 |
6,00% |
58 |
6,00% |
Bruttolohn |
533 |
100,00% |
880 |
100,00% |
Arbeitnehmerbeitrag |
82 |
6,00% |
16 |
6,00% |
Einkommensteuer |
- |
0,00% |
137 |
0,00% |
Zusatzsteuer |
1 |
0,40% |
4 |
0,40% |
Nettolohn |
450 |
84,51% |
727 |
82,66% |