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Montenegro

Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern

Seit dem Geschäftsjahr 2022 ist der Körperschaftsteuersatz progressiv und hängt von den erzielten steuerpflichtigen Gewinnen ab (im Vergleich zu dem zuvor geltenden Pauschalsatz von 9%) und gilt sowohl für ansässige als auch für nicht-ansässige Unternehmen. Ansässige Unternehmen werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während nicht-ansässige Unternehmen nur auf das in Montenegro erzielte Einkommen besteuert werden. Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Gewinn vor Steuern, der durch mehrere erhöhende und vermindernde Posten verändert wird. Kapitalgewinne werden in die jährliche Körperschaftsteuererklärung einbezogen und unterliegen einer Steuer in Höhe von 15%. In Montenegro können Verluste 5 Jahre vorgetragen werden, während ein Verlustrücktrag nicht zulässig ist.
Für neu gegründete juristische Personen, die in wirtschaftlich unterentwickelten Gemeinden im verarbeitenden Gewerbe tätig sind, gilt ein Steueranreiz (der Gewinnsteuersatz beträgt in den ersten acht Jahren 0%). Der Gesamtbetrag der Steuerbefreiung darf EUR 200.000 für einen Zeitraum von acht Jahren nicht überschreiten. In Montenegro gibt es keine besonderen Fremdfinanzierungsregeln, allerdings müssen Zinsen, die an einen Nichtansässigen gezahlt werden, zu marktüblichen Bedingungen gezahlt werden.

Die Quellensteuer in Höhe von 15% gilt für Dividenden, Zinsen, Kapitalerträge, Lizenzgebühren und andere Rechte an geistigem Eigentum, Gebühren für die Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Gütern, Beratungsdienste, Marktforschung und Wirtschaftsprüfungsdienste, die an eine nicht-ansässige juristische Person gezahlt werden. Montenegro verfügt über ein breites internationales Vertragsnetz mit 40 Doppelbesteuerungsabkommen.

Ab 2024 wird auf die Übertragung von Grundstücken ein progressiver Steuersatz von 3% erhoben. Übertragungen von Immobilien bis zu EUR 150.000 werden mit 3% besteuert, Übertragungen von Immobilien über EUR 150.000 mit EUR 4.500 + 5% sowie Übertragungen von Immobilien im Wert von über EUR 500.000 werden mit EUR 22.000 + 6% besteuert.

Die Grundsteuer wird auf das Eigentum bzw. die Nutzung von Immobilien zu Sätzen zwischen 0,25% und 1% für Immobilien erhoben, die der Steuerpflichtige als Wohnsitz nutzt. Zweitimmobilien (die nicht als Wohnsitz genutzt werden) werden mit Sätzen zwischen 0,3% und 1,5% besteuert. Illegal errichtete Objekte werden mit Sätzen zwischen 0,3% und 2% besteuert, während unbebautes Bauland mit Sätzen zwischen 0,3% und 5% besteuert wird.

Verrechnungspreise 
Fremdvergleichsprinzip seit 2002
Dokumentationspflicht Ja für große Steuerzahler (Einnahmen > EUR 10 Mio.); andere Steuerzahler, nur auf Anfrage
APA (Vorab-Preisvereinbarungen) -
Haftung bei fehlerhafter Country-by-Country-Berichterstattung
-
Anwendbarkeit des Master file-local file (OECD BEPS 13) -
Sanktionen    
- fehlende Dokumentation Strafen zwischen EUR 1.000 bis EUR 20.000
- Steuerverkürzung nicht spezifisch festgelegt
Verbundene Unternehmen > 25%
Unternehmen, zwischen denen besondere Beziehungen derart bestehen, wodurch unmittelbar auf die Bedingungen oder die wirtschaftlichen Ergebnisse des Geschäfts zwischen diesen Unternehmen Einfluss genommen werden kann.
Safe harbours (Unbedenklichkeitsschwelle) Das Körperschaftssteuergesetz sieht Safe-Harbour-Regeln in Bezug auf konzerninterne Darlehen und Zinssätze vor. Der Safe-Harbour-Satz für das GJ24 wurde auf 4,87% p.a. festgelegt.
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Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern

Der allgemeine Satz beträgt 21%, der ermäßigte Satz 7% (z.B. Brot, Milch, Beherbergungsleistungen, Medikamente, Touristenmiete, Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen außer alkoholischen Getränken), und es gibt eine Umsatzsteuerbefreiung für Spenden, Exporte und Bankdienstleistungen. Steuerzahler mit einem Umsatz von mehr als EUR 30.000 müssen sich für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen. Die Optionen/Beschränkungen richten sich nach dem Umsatzsteuergesetz in Montenegro.

Umsatzsteueroptionen  
Fernabsatzgeschäfte
Call-off stock (Konsignationslager)
Umsatzsteuerliche Gruppenregistrierung
Kassenbuchführung - jährlicher Betrag in EUR (geschätzt)
Stundung der Einfuhrumsatzsteuer
Reverse-Charge Verfahren Kauf von Elektrizität, Heizgas und anderer Wärme- und Kälteenergie, die zur weiteren Versorgung beschafft werden
Besteuerungsoption
- Vermietung von Immobilien
- Angebot von gebrauchten Immobilien
Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung* 30.000 EUR/Jahr

Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem

In Montenegro werden ansässige Personen auf der Grundlage ihres weltweiten Einkommens besteuert, während nicht-ansässige Personen nur mit ihrem in Montenegro erzielten Einkommen besteuert werden. Montenegro hat eine progressive Besteuerung für Gehälter (0% / 9% / 15%) und Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (9% oder 15%). Es gibt auch einen Pauschalsatz von 15%, der für andere Einkommensquellen (z. B. Kapitalerträge, Zinsen usw.) gilt.

Aktive Einkommen fallen in den Geltungsbereich des Sozialversicherungssystems: Die individuellen Sozialbeiträge betragen insgesamt 15,5%. Darin enthalten sind Beiträge für Renten (15%) und Arbeitslosigkeit (0,5%). Der Arbeitgeberbeitrag beläuft sich auf 6,4% des Gehalts des Arbeitnehmers. Darin enthalten sind Rentenbeiträge (5,5%), Arbeitslosenbeiträge (0,5%), Beiträge zum Arbeitsfonds (0,2%) und zum Gewerkschaftsfonds (0,2%). Auch die auf Grundlage der veranlagten Einkommensteuer berechnete Kommunalsteuer wird vom Arbeitgeber an die Gemeinde des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen abgeführt. Die Steuersätze liegen je nach Gemeinde zwischen 10% und 15%, wobei die meisten Gemeinden einen Steuersatz in Höhe von 13% erheben.

Lohnbezogene Steuern in Monetnegro Mindestlohn  Durchschnittslohn im Privatsektor
  in EUR   in EUR  
  533   993  
Lohnkosten insgesamt 567 106,00% 1063 106,00%
Arbeitgeberbeitrag 34 6,00% 70 6,00%
Bruttolohn 533 100,00% 993 100,00%
Arbeitnehmerbeitrag 82 6,00% 149 6,00%
Einkommensteuer - 0,00% 26 0,00%
Zusatzsteuer 1 0,40% 5 0,40%
Nettolohn 450 84,51% 813 81,87%