Nordmazedonien
Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz für alle Steuerzahler in Nordmazedonien ist pauschal und beträgt 10%. Ausgenommen sind Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von bis zu MKD 3,0 Mio., die von der Zahlung der Körperschaftsteuer befreit sind. Unternehmen mit einem Gesamtumsatz zwischen MKD 3.000.001 und MKD 6,0 Mio. haben die Möglichkeit eine Körperschaftsteuer in Höhe von 1% des Gesamtumsatzes zu zahlen.
Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Gewinn vor Steuern, der durch verschiedene erhöhende und vermindernde Posten verändert wird. Verluste können innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren vorgetragen werden. Ein Verlustrücktrag ist nicht zulässig. Für M&A-Transaktionen gelten keine besonderen Beschränkungen. Die Steuerbemessungsgrundlage wird um den Betrag der Gewinninvestitionen (reinvestierte Gewinne) für Entwicklungszwecke verringert, d.h. Investitionen in Sachanlagen (Eigentum, Anlagen und Einrichtungen) und immaterielle Vermögenswerte (Computersoftware und Patente), die zur Ausweitung der Tätigkeit des Steuerpflichtigen bestimmt sind.
Nordmazedonien wendet die Fremdkapitalisierungsregel (3:1) an. Die Fremdkapitalisierungsregel gilt auch für Bankdarlehen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Einlage des Aktionärs bei der betreffenden Bank gewährt werden. Die Fremdkapitalisierungsregeln gelten nicht für neu gegründete Unternehmen in den ersten drei Jahren ihrer Tätigkeit. In Nordmazedonien wird eine Quellensteuer in Höhe von 10% auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und andere Einkünfte erhoben, die von einem nordmazedonischen Unternehmen an ein ausländisches Unternehmen gezahlt werden. Die zur Zahlung der Quellensteuer verpflichteten Unternehmen müssen dem Finanzamt einmal pro Jahr einen Bericht über die gezahlte Quellensteuer mittels des Formulars "DD-I" vorlegen.
In Nordmazedonien wird eine Quellensteuer in Höhe von 10% auf Dividenden, Zinsen, Tantiemen und andere Einkünfte erhoben, die von einem nordmazedonischen Unternehmen an ein ausländisches Unternehmen gezahlt werden. Die zur Zahlung der Quellensteuer verpflichteten Unternehmen müssen dem Finanzamt einmal im Jahr einen Bericht über die gezahlte Quellensteuer mittels des Formulars "DD-I" vorlegen. Dieses Formular ist bis zum 15. Februar des Folgejahres einzureichen.
Nordmazedonien verfügt über ein umfangreiches Vertragsnetz mit 50 Doppelbesteuerungsabkommen, wodurch sich der Quellensteuersatz verringern kann. Vor Anwendung der Steuersätze aus dem Doppelbesteuerungsabkommen ist vonseiten des Steuerpflichtigen eine Genehmigung der mazedonischen Steuerbehörden einzuholen.
Der Steuersatz für Verkäufe und andere Übertragungen von Immobilien und Rechten an Immobilien beträgt 2% bis 4% des Marktwerts der Immobilie. Es gibt auch eine Grundsteuer (der Satz beträgt 0,1 - 0,2%), die jährlich von den Eigentümern von Immobilien zu zahlen ist.
Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern
Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 18%; ein ermäßigter Satz von 5% gilt für Lebensmittel, Arzneimittel, Produktionsanlagen, Computer und öffentliche Verkehrsmittel. Exporte werden mit Null besteuert. Von der Umsatzsteuer befreite Dienstleistungen sind vor allem Bankdienstleistungen, Versicherungen, bestimmte Dienstleistungen von Ärzten und Zahnärzten, bestimmte Arten von Bildung und Ausbildung sowie andere Tätigkeiten, die aufgrund ihres öffentlichen Interesses oder ihres besonderen Charakters von der Steuer befreit sind. Kürzlich wurde ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 10% für Hotel- und Restaurantdienstleistungen eingeführt.
Weitere indirekte Steuern in Nordmazedonien sind die Kraftstoffsteuer und Verbrauchsteuern.
Umsatzsteueroptionen |
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Fernabsatzgeschäfte |
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Call-off stock (Konsignationslager) |
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Umsatzsteuerliche Gruppenregistrierung |
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Kassenbuchführung - jährlicher Betrag in EUR (geschätzt) |
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Stundung der Einfuhrumsatzsteuer |
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Reverse-Charge Verfahren |
Bauarbeiten einschließlich Instandhaltung, Elektroinstallation, Sanitärtechnik usw. |
Besteuerungsoption |
- Vermietung von Immobilien |
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- Angebot von gebrauchten Immobilien |
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Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung* |
MKD 2,0 Mio. pro Jahr (EUR 32.415 pro Jahr) |
Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem
Mit den jüngsten Änderungen des Einkommensteuergesetzes wird die progressive Besteuerung des persönlichen Einkommens ab dem 1. Januar 2020 für 36 Monate ausgesetzt. Mit den Änderungen des Einkommensteuergesetzes vom 1. Januar 2019 wurden progressive Steuersätze für arbeitsbezogene Einkünfte (wie Gehälter, Renten usw.), Einkünfte aus Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit und Einkünfte aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Arbeitseinkommen) eingeführt. Mit den jüngsten Änderungen des Einkommensteuergesetzes wird das Arbeitseinkommen bis Januar 2023 mit einem pauschalen Steuersatz von 10% besteuert, unabhängig von der Höhe der Steuerbemessungsgrundlage. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sozialbeiträge und die persönliche Einkommensteuer zu berechnen, vom Bruttolohn der Arbeitnehmer einzubehalten und auf die Konten der entsprechenden Fonds einzuzahlen. Die von den Arbeitnehmern zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge belaufen sich insgesamt auf 28% des Bruttolohns: der Rentenbeitrag beträgt 18,80%, die Krankenversicherung 7,50%, die Arbeitslosenversicherung 1,20% und die Krankenpflegeversicherung am Arbeitsplatz 0,5%. Die folgenden Beispiele zeigen die Kosten für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer im Falle eines Mindestlohns und eines Durchschnittslohns. Der persönliche Freibetrag beläuft sich auf MKD 105.456 pro Jahr, während der monatliche Freibetrag MKD 9.540 beträgt.
Die Mindestbemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge beträgt 50% des durchschnittlichen Monatslohns für den laufenden Monat. Für Selbstständige ist die Mindestbemessungsgrundlage der Durchschnittslohn.
Die höchste monatliche Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge sind 18 Durchschnittsgehälter, die in Mazedonien für Angestellte und Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen gezahlt werden, und 12 Durchschnittsgehälter für Selbständige.
Lohnbezogene Steuern in Nordmazedonien |
Mindestlohn |
Durchschnittslohn im Privatsektor |
Wechselkurs MKD / EUR |
in EUR |
in MKD |
in EUR |
in MKD |
61,69 |
482 |
29.739 |
934 |
57.608 |
Lohnkosten insgesamt |
482 |
100,00% |
934 |
100,00% |
Sozialversicherungsbeitrag |
- |
0,00% |
- |
0,00% |
Bruttolohn |
482 |
100,00% |
934 |
100,00% |
Arbeitnehmerbeitrag |
135 |
28,00% |
261 |
28,00% |
Einkommensteuer* |
20 |
4,16% |
53 |
5,63% |
Nettolohn |
327 |
67,84% |
620 |
66,37% |
*Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer weicht vom Bruttolohn ab, es gelten Abzüge.