Polen
Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern
Polnische Unternehmen sind mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Nicht-ansässige Unternehmen sind nur mit ihren polnischen Einkünften steuerpflichtig und unterliegen dem Doppelbesteuerungsabkommen. Der Regelsteuersatz für die Körperschaftsteuer beträgt 19%. Der Vorzugssteuersatz für "kleine Steuerzahler" (deren Umsatzerlöse im vorangegangenen Geschäftsjahr den PLN-Gegenwert von EUR 2 Mio. nicht überschritten haben) beträgt 9%. Dieser Satz gilt auch für neu gegründete Unternehmen (zusätzliche Anforderungen erforderlich). In Polen ist die Körperschaftsteuer in der Regel auf das Einkommen zu zahlen. Steuerlich absetzbare Kosten, die die Einnahmen in einem bestimmten Geschäftsjahr übersteigen, stellen einen Verlust dar, der in den nächsten fünf aufeinanderfolgenden Jahren von den Einnahmen abgezogen werden kann (in einem Jahr können nicht mehr als 50% eines Verlustes ausgeglichen werden). Ab den im Geschäftsjahr 2019 entstandenen steuerlichen Verlusten ist es möglich, den steuerlichen Verlust eines bestimmten Steuerjahres einmalig bis zu einem Betrag von PLN 5 Mio. zu berücksichtigen. Der Überschuss kann nach der oben beschriebenen allgemeinen Regel verrechnet werden. Am 1. Januar 2022 traten Änderungen in Bezug auf die Vorschriften über Fremdfinanzierungskosten in Kraft. Die Ausgaben für die Fremdfinanzierung werden als steuerlich absetzbare Kosten in Höhe von maximal 30% des EBIDTA oder in Höhe von maximal PLN 3 Mio. anerkannt.
Zinsen, Lizenzgebühren und bestimmte Arten von immateriellen Dienstleistungen, die an nicht-ansässige Personen gezahlt werden, unterliegen in der Regel einer Quellensteuer in Höhe von 20%. Dividenden (oder dividendenähnliche Einkünfte) unterliegen einem Quellensteuersatz in Höhe von 19% (es sei denn, in beiden Fällen ist eine Befreiung oder ein ermäßigter Steuersatz im Rahmen eines anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens oder der EU-Zins- und Lizenzrichtlinie möglich). Seit Januar 2022 ist ein Zahlungs- und Erstattungsmechanismus in Kraft. Dies gilt nur für passive Zahlungen, die insgesamt PLN 2 Mio. pro Jahr bei einem Nichtansässigen übersteigen. Die übersteigenden Beträge unterliegen einem Regelsteuersatz gemäß dem Körperschaftsteuergesetz (19% oder 20%). Der Steuerzahler kann eine Erstattung der Körperschaftsteuer nur dann beantragen, wenn die Zahlung von der Steuer befreit werden kann oder für einen ermäßigten Steuersatz in Betracht kommt. Es ist auch möglich, eine Auskunft über die Anwendung der Steuervergünstigung zu beantragen (zusätzliche Anforderungen sind erforderlich). Es gibt zudem strenge Vorgaben in Bezug auf die Sorgfaltspflicht (z.B. Erklärung des wirtschaftlichen Eigentümers; Überprüfung, ob der Empfänger in seinem Wohnsitzstaat eine echte Geschäftstätigkeit ausübt).
Die Grundsteuer und die Verkehrssteuer werden in Polen als lokale Steuern erhoben. Die Grundsteuer wird von den Eigentümern von Immobilien gezahlt. Banken und Finanzinstitute werden mit einem Satz von 0,0366% (monatliche Abgabe) ihres Gesamtvermögens (das den angegebenen Mindestwert übersteigt) besteuert.
Aufmerksamkeitsgrad der Steuerbehörden
Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern
Der Umsatzsteuersatz beträgt in der Regel 23%. Für bestimmte Gegenstände und Dienstleistungen gelten Vorzugssätze in Höhe von 8% und 5%. Andere Gegenstände und Dienstleistungen (z.B. Ausfuhren, innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen, internationale Beförderungsleistungen) können mit Null besteuert oder von der Steuer befreit sein. Aufgrund der Inflation im Zeitraum vom 1. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 gelten ermäßigte Steuersätze, z. B. für Kraftstoffe, Wärme, Erdgas und bestimmte Lebensmittel. Für einige Lebensmittel gilt bis zum 31. März 2024 ein MwSt.-Satz von 0%.
Andere indirekte Steuern in Polen sind die Verbrauchsteuer und die Glücksspielsteuer. Einige zivilrechtliche Handlungen wie Kaufverträge, Darlehensverträge, Gründungsurkunden von Personengesellschaften oder Unternehmen können, wenn sie nicht der Umsatzsteuer unterliegen, der zivilrechtlichen Tätigkeitssteuer (CLAT) unterliegen, deren Sätze zwischen 0,1% und 2% liegen. Transaktionen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Vollmacht und Handlungen der öffentlichen Verwaltung (Einreichung von Antragsformularen, Ausstellung von Bescheinigungen, Erteilung von Genehmigungen usw.) unterliegen der Stempelsteuer.
Umsatzsteueroptionen |
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Fernabsatzgeschäfte |
Seit dem 1. Juli 2021 ist das OSS-System anwendbar. |
Call-off stock (Konsignationslager) |
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Umsatzsteuerliche Gruppenregistrierung |
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Kassenbuchführung - jährlicher Betrag in EUR (geschätzt) |
2 Mio. EUR/Jahr |
Stundung der Einfuhrumsatzsteuer |
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Reverse-Charge Verfahren |
Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt für Gaslieferungen im Gasnetz, für Stromlieferungen im Stromnetz und für Dienstleistungen zur Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten, wenn diese Lieferungen direkt oder über eine zugelassene Stelle an einer Warenbörse, einem geregelten Markt oder einer organisierten Handelsplattform erfolgen. |
Besteuerungsoption |
- Vermietung von Immobilien |
für Wohnzwecke (befreit), für gewerbliche Zwecke (23%) |
- Angebot von gebrauchten Immobilien |
freigestellt (zusätzliche Anforderungen erforderlich) |
Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung* |
200.000 PLN/Jahr (ca. 50.000 EUR/Jahr) |
Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem
Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen berechnet. Die Berechnung des Einkommens unterscheidet sich jedoch nach der Einkommensquelle (z.B. Arbeitsvertrag, Tätigkeit als Einzelunternehmer, persönlich ausgeübte Tätigkeiten usw.). Die Einkommensteuer wird nach einem progressiven Tarif mit einem Satz von 12% (unter einem Einkommen von PLN 120.000 pro Jahr) bis 32% (über einem Einkommen von PLN 120.000 pro Jahr) berechnet. Ein besonderer Einkommensteuersatz gilt für natürliche Personen, die als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft tätig sind; sie können sich für einen pauschalen Einkommensteuersatz in Höhe von 19% entscheiden. Der Steuerfreibetrag beträgt PLN 30.000 (abhängig vom Wert der Steuerbemessungsgrundlage). Das Einkommen von Steuerzahlern, die unter 26 Jahre alt sind und ihr Einkommen auf Grundlage von Arbeitsverhältnissen, Mandatsverträgen, Postgraduierten- und Studentenpraktika beziehen, ist bis zu einem Einkommensbetrag von PLN 85.528 im jeweiligen Steuerjahr steuerfrei.
Mitarbeiterkapitalplan (Pracownicze Plany Kapitałowe - PPK): Zahlungen an PPK werden sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Planteilnehmer geleistet. Die Grundzahlung des Planteilnehmers an die PPK beträgt 2% (seit dem 1. Januar 2022 können es 0,5% sein, wenn zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind) des Gehalts, das als Grundlage für die Berechnung der Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung dient. Der Arbeitgeber zahlt 1,5% des Gehalts, das als Grundlage für die Berechnung der Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung dient.
Das persönliche Einkommen ist vom Sozialversicherungssystem erfasst: Der Arbeitnehmerbeitrag (gedeckelt) beträgt 13,71%, der Arbeitgeberbeitrag etwa 20,48%. Zusätzlich muss die natürliche Person einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 9% entrichten. Seit dem 1. Januar 2022 ist es nicht mehr möglich die Einkommensteuer um den Betrag des Krankenversicherungsbeitrags zu senken und 7,75% abzuziehen. Die folgenden Beispiele zeigen die Kosten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers im Falle des Mindestlohns und des Durchschnittslohns in der Privatwirtschaft.
Lohnbezogene Steuern in Polen |
Mindestlohn |
Durchschnittslohn im Privatsektor**** |
Wechselkurs PLN / EUR |
in EUR |
in PLN |
in EUR |
in PLN |
4,78 |
980 |
4.242 |
1.795 |
7.768 |
Lohnkosten insgesamt |
1.196 |
121,98% |
2.189 |
121,98% |
Arbeitgeberbeitrag** |
176 |
17,93% |
322 |
17,93% |
Andere Versicherung (ca.) |
25 |
2,55% |
46 |
2,55% |
Beitrag zum Mitarbeiterkapitalplan (PPK) 1,5% |
15 |
1,50% |
27 |
1,50% |
Bruttolohn |
980 |
100,00% |
1.795 |
100,00% |
Arbeitnehmerbeitrag |
134 |
13,71% |
246 |
13,71% |
Krankenversicherung |
76 |
9,00% |
139 |
9,00% |
Einkommensteuer*** |
7 |
12,00% |
116 |
12,00% |
Beitrag zum Mitarbeiterkapitalplan (PPK) 2% |
20 |
2,00% |
36 |
2,00% |
Nettolohn |
743 |
75,81% |
1.257 |
70,03% |
*Von der Polnischen Nationalbank bekannt gegebener durchschnittlicher Wechselkurs vom 5. Februar 2024.
**Einkommenshöchstgrenze in Höhe von PLN 234.720 für Renten- und Pensionsbeiträge.
***Steuerbemessungsgrundlage = Bruttolohn - Arbeitnehmerbeiträge - gesetzlich absetzbare Kosten - Mittelstandsrabatt.
****Durchschnittliche Löhne in der Privatwirtschaft ab Januar 2024, bekannt gegeben vom Statistischen Hauptamt.
*****Mindestlohn Januar-Juni 4.242
1. Mindestlohn Juli-Dezember 4.300
2. (Einnahmen x (-7,35%) + PLN 819,08) ÷ 0,17, wenn die Einnahmen über PLN 8.549 liegen und PLN 11.141 nicht überschreiten