Serbien
Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern
Der allgemeine pauschale Körperschaftsteuersatz beträgt 15%. Die Steuer gilt sowohl für ansässige als auch für nicht-ansässige Unternehmen. Ansässige Unternehmen werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während nicht-ansässige Unternehmen nur auf das in Serbien erzielte Einkommen besteuert werden. Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Gewinn vor Steuern, der durch mehrere erhöhende und vermindernde Posten verändert wird. Kapitalgewinne werden ebenfalls in die jährliche Steuererklärung für Unternehmensgewinne einbezogen. Verluste können fünf Jahre vorgetragen werden; ein Verlustrücktrag ist nicht zulässig. Es gibt mehrere Steuerabzüge für Investitionen im Zusammenhang mit der Zahl der Beschäftigten und Investitionsfonds, für Kapitalinvestitionen in neu gegründete Unternehmen, die innovative Tätigkeiten ausüben, und für Einkünfte aus der Nutzung hinterlegter IP-Rechte. In Serbien gilt ein Fremdkapitalisierungsgrad von 4:1 (10:1 für Banken). Außerdem müssen an Nichtansässige gezahlte Zinsen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen.
Eine Quellensteuer in Höhe von 20% gilt für Dividenden, Zinsen, Kapitalerträge, Lizenzgebühren und andere Rechte an geistigem Eigentum, Einkünfte aus der Vermietung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen sowie Einkünfte aus bestimmten Dienstleistungen wie Marktforschung, Buchhaltung, Wirtschaftsprüfung und anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unternehmen und Rechtsberatung. Es gilt außerdem ein Steuersatz in Höhe von 25% für Einkünfte, die von nicht-ansässigen juristischen Personen aus Ländern mit einem präferenziellen Steuersystem erzielt werden. Serbien verfügt über ein breites internationales Vertragsnetz mit mehr als 60 Doppelbesteuerungsabkommen.
Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen müssen zu marktüblichen Bedingungen erfolgen. Die Methode des vergleichbaren unkontrollierten Preises kann angewendet werden; anstatt dieser Methode kann der Steuerpflichtige die Kostenaufschlagsmethode, die Wiederverkaufspreismethode, die Gewinnteilungsmethode oder die Nettogewinnmethode anwenden. Den jährlichen Steuererklärungen ist eine Verrechnungspreisdokumentation beizufügen.
Die Verrechnungssteuer in Höhe von 2,5% wird auf die im Vermögenssteuergesetz aufgeführten Übertragungen erhoben. Es gibt keine Zuschlagssteuer oder alternative Mindeststeuer.
Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern
Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 20%, der ermäßigte Satz 10% (z.B. Brot, Milch, Beherbergungsleistungen, Medikamente, Düngemittel usw.). Es gilt eine Umsatzsteuerbefreiung für Exporte, Transport und andere Dienstleistungen, die mit der Einfuhr von Waren verbunden sind. Steuerzahler mit einem Umsatz von mehr als EUR 68.000 müssen sich für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen. Nichtansässige können sich nur über einen Steuervertreter für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen.
Eine weitere indirekte Steuerart in Serbien ist die Verbrauchsteuer.
Umsatzsteueroptionen |
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Fernabsatzgeschäfte |
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Call-off stock (Konsignationslager) |
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Umsatzsteuerliche Gruppenregistrierung |
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Kassenbuchführung - jährlicher Betrag in EUR (geschätzt) |
ca. 405.000 EUR/Jahr |
Stundung der Einfuhrumsatzsteuer |
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Reverse-Charge Verfahren |
Verkauf von Sekundärrohstoffen und Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit diesen Waren stehen, Geschäfte mit Bauwerken, Bauarbeiten |
Besteuerungsoption |
- Vermietung von Immobilien |
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- Angebot von gebrauchten Immobilien |
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Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung* |
ca. 68.000 EUR/in den letzten 12 Monaten |
Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem
In Serbien werden ansässige Personen auf Grundlage ihres weltweiten Einkommens besteuert, während nicht-ansässige Personen nur mit ihrem Einkommen aus Serbien besteuert werden. Für Bruttolöhne gilt ein Pauschalsatz in Höhe von 10%. Kapitalerträge werden mit 15% besteuert. Außerdem beträgt der Steuersatz für Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft 10%. Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien sind mit 20% steuerpflichtig, wobei die Bruttobemessungsgrundlage vorher um Standardkosten in Höhe von 25% reduziert wird. Der Steuersatz für Einkünfte aus Lizenzgebühren und anderem geistigen Eigentum beträgt 20%.
Erwerbseinkommen fallen in den Geltungsbereich des Sozialversicherungssystems: Die individuellen Sozialversicherungsbeiträge betragen 19,90% des Bruttolohns. Darin enthalten sind Beiträge zur Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung (14%), zur Krankenversicherung (5,15%) und zur Arbeitslosenversicherung (0,75%). Die Beiträge für den Arbeitgeber belaufen sich auf 15,15% und umfassen Beiträge zur Renten- und Invaliditätsversicherung in Höhe von 10% und zur Krankenversicherung (5,15%). Es gibt keine Arbeitslosenversicherung, die im Namen des Arbeitgebers zu zahlen ist. Es sind persönliche Abzüge vorgesehen.
Lohnbezogene Steuern in Serbien |
Mindestlohn |
Durchschnittlohn im Privatsektor |
Wechselkurs RSD/EUR
117,25
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in EUR |
in RSD |
in EUR |
in RSD |
Nicht-steuerbarer Betrag
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213 |
25.000 |
213 |
25.000 |
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545 |
40.480 |
1.063 |
103.797 |
Lohnkosten insgesamt |
758 |
138,96% |
1.276 |
120,06% |
Sozialversicherungsbeitrag |
213 |
15,15% |
213 |
15,15% |
Bruttolohn |
545 |
100.00% |
1.063 |
100,00% |
Einkommensteuer |
33 |
6,09% |
85 |
7,99% |
Arbeitnehmerbeitrag |
109 |
19,90% |
212 |
19,90% |
Nettolohn* |
404 |
74,01% |
767 |
72,17% |
*Der Nettolohn schwankt monatlich um etwa +/- EUR 15.