Slowakei
Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern
Der Körperschaftssteuersatz in der Slowakei beträgt 21%. Der Steuersatz von 15% gilt für Steuerpflichtige, deren Einkommen 49.790 EUR/Steuerzeitraum nicht übersteigt. Die Steuerbemessungsgrundlage wird aus dem buchhalterischen Gewinn (Verlust) berechnet, der durch bestimmte erhöhende und vermindernde Posten geändert wird.
Steuerliche Verluste, die in den Steuerzeiträumen ab dem 1. Januar 2020 entstehen, können in maximal fünf aufeinanderfolgenden Steuerzeiträumen bis zu 50% der Steuerbemessungsgrundlage des Steuerpflichtigen abgezogen werden.
Es gibt mehrere Arten von Steueranreizen, die potenziell zur Verfügung stehen, z. B. Superabzug von F&E-Kosten, zusätzlicher Abzug von Kosten für bestimmte Maschinen und Anlagen im Zusammenhang mit Industrie 4.0 oder Steuerbefreiung eines Teils des Einkommens für die Gewährung des Rechts zur Nutzung eines geschützten Patents/einer geschützten Software, die vom Steuerzahler geschaffen wurde.
Unternehmensumstrukturierungen (Fusionen, Übernahmen usw.) können ausschließlich zu Marktwerten durchgeführt werden (in bestimmten Fällen ist die Methode des historischen Werts verfügbar).
Die Regeln für die Befreiung von Kapitalgewinnen aus dem Verkauf von Aktien (Beteiligungen) können unter bestimmten Bedingungen angewendet werden.
In der Slowakei gelten Fremdkapitalisierungsregeln, die ab dem 1. Januar 2024 durch die ATAD-Bestimmungen erweitert werden sollen.
Quellensteuer
- 0% auf Dividenden, wenn sie an ein Unternehmen gezahlt werden, das in einer "kooperativen Jurisdiktion" steuerlich ansässig und der wirtschaftliche Eigentümer der Dividendeneinkünfte ist;
- 19% auf Zinsen, Tantiemen, Preise, Einkünfte von Autoren für Artikel usw;
- 35% auf Zahlungen an eine Person, die in einem nicht kooperativen Land ansässig ist, das nicht auf der vom slowakischen Finanzministerium herausgegebenen Liste steht (z. B. ein Land, das weder ein DBA noch ein Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch mit der Slowakei hat), oder wenn der wirtschaftliche Eigentümer nicht nachgewiesen werden kann;
Zinsen und Lizenzgebühren, die von in der Slowakei steuerlich ansässigen Personen an verbundene EU-Unternehmen gezahlt werden, sind von der Steuer befreit (es gelten besondere Regeln).
Die Quellensteuer kann durch Bestimmungen des anwendbaren DBA reduziert werden (derzeit wurden DBA mit 70 Ländern abgeschlossen).
Die Grundsteuer wird von Immobilieneigentümern je nach Art der Immobilie - Grundstück, Gebäude und Wohnungen - erhoben. Die Steuerschuld wird von den Gemeindebehörden berechnet und hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Lage, Fläche usw.).
Die Kraftfahrzeugsteuer wird dem Nutzer/Eigentümer eines für geschäftliche Zwecke genutzten Kraftfahrzeugs auferlegt. Die Steuersätze sind je nach technischen Parametern unterschiedlich.
Sonstige Steuern: Versicherungssteuer, Sonderabgabe in regulierten Branchen.
Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern
Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 20%. Der ermäßigte Satz von 10% gilt z.B. für Beherbergungsdienstleistungen, pharmazeutische Produkte, Bücher, Grundnahrungsmittel (z.B. Brot, Butter, Milch), einige Zeitschriften, gesunde Lebensmittel (z.B. Milchprodukte), Honig, die meisten Gemüse und Früchte. Ab dem 1. Quartal 2023 gilt der ermäßigte Steuersatz auch für bestimmte Sportdienstleistungen (z. B. Skilifte, Schwimmbäder) und für Restaurant- und Cateringdienstleistungen. Ab dem 1. Januar 2023 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5% für die Lieferung eines Gebäudes, einschließlich Bauland, das die Bedingungen für staatlich geförderten Mietwohnungsbau erfüllt.
Bestimmte Umsatzsteuerzahler können eine freiwillige Sonderregelung auf der Grundlage des Zahlungseingangs für Waren und Dienstleistungen (so genannte "Cash Accounting") anwenden.
Mehrwertsteuerzahler sind verpflichtet, den slowakischen Steuerbehörden alle Bankkonten zu melden, die für umsatzsteuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden. Die Zahlung der Rechnung des Lieferanten auf ein Bankkonto, das zum Zeitpunkt der Zahlung nicht angegeben war, kann zur Anwendung der gesamtschuldnerischen Haftung für die Umsatzsteuer führen.
Es besteht die Möglichkeit, die Steuerbemessungsgrundlage für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen zu korrigieren, wenn der Steuerpflichtige keine Zahlung erhalten hat und seine Forderung uneinbringlich geworden ist.
Ab dem 1. Januar 2023 sind die Kunden verpflichtet, die abgezogene Vorsteuer aus gekauften Waren oder Dienstleistungen zu korrigieren, wenn der Kunde die Schuld nicht innerhalb von 100 Tagen nach Fälligkeit ganz oder teilweise begleicht.
Weitere indirekte Steuern in der Slowakei sind die Verbrauchsteuern auf Wein, Bier, Tabak, Spirituosen, Mineralöl, Strom, Kohle und Erdgas.
Umsatzsteueroptionen |
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Fernabsatzgeschäfte |
Seit dem 1. Juli 2021 ist das OSS-System anwendbar. |
Call-off stock (Konsignationslager) |
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Umsatzsteuerliche Gruppenregistrierung |
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Kassenbuchführung - jährlicher Betrag in EUR (geschätzt) |
ca. 100.000 EUR/Jahr |
Stundung der Einfuhrumsatzsteuer |
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Reverse-Charge Verfahren |
Bauarbeiten; Lieferungen von Waren und bestimmte Arten von Dienstleistungen in der Slowakei durch einen nicht in der Slowakei ansässigen Steuerpflichtigen (ausländische Umsatzsteuerzahler); Verkauf von Abfällen, bestimmten Metallerzeugnissen, Emissionsquoten; Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen; Verkauf bestimmter elektronischer Geräte, usw. |
Besteuerungsoption |
- Vermietung von Immobilien |
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- Angebot von gebrauchten Immobilien |
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Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung* |
EUR 49.790 |
Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem
Der persönliche Einkommensteuersatz ist progressiv und richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Der Einkommensteuersatz in Höhe von 19% gilt für die Bemessungsgrundlage, die unter dem Betrag von 41.445,46 EUR/Jahr liegt (Grenzwert für 2023), und 25% für den Teil der Bemessungsgrundlage, der diesen Grenzwert übersteigt. Bestimmte Steuerfreibeträge (z. B. persönlicher Freibetrag, Ehegattenfreibetrag, Kinderfreibetrag) können für das persönliche Einkommen in Anspruch genommen werden.
Ein Steuersatz in Höhe von 15% gilt für natürliche Personen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und andere Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, sowie für juristische Personen, wenn ihre Einkünfte im betreffenden Steuerzeitraum den Betrag von EUR 49.790 nicht übersteigen.
Dividenden (aus Gewinnen, die nach dem 1. Januar 2017 erwirtschaftet wurden) und einige andere Einkünfte (z. B. Anteile an der Liquidationsbilanz des Unternehmens/der Genossenschaft, der Abfindungsanteil usw.) unterliegen einer Besteuerung von 7% (gedeckelt durch die DBA für Gebietsfremde) oder 35%, wenn der Empfänger oder Zahler der Dividenden aus einem "nicht-kooperativen" Land stammt.
Einkünfte, die von kontrollierten ausländischen Gesellschaften (CFC) stammen, werden bei natürlichen Personen mit 25% besteuert.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge auf den monatlichen Bruttolohn des Arbeitnehmers entrichten. Die Sätze betragen 35,2% für Arbeitgeber (Sozialversicherungsbeitrag 25,2% und Krankenversicherungsbeitrag 10%) und 13,4% für Arbeitnehmer (Sozialversicherungsbeitrag 9,4% und Krankenversicherungsbeitrag 4%). Die Beiträge zur Sozialversicherung sind durch eine maximale Bemessungsgrundlage von EUR 8.477 (in 2023) gedeckelt. Für die Krankenversicherungsbeiträge gibt es keine Höchstbemessungsgrundlage. Ein Krankenversicherungszuschuss (jährlich bis zu EUR 4.560) kann von Arbeitnehmern mit geringem Einkommen auf die Arbeitnehmerbeiträge in Anspruch genommen werden. Ab dem 1. Januar 2023 wurde ein Mindestbeitrag zur Krankenversicherung eingeführt, der für Arbeitnehmer EUR 32,81 pro Monat beträgt (im Jahr 2023).
Lohnbezogene Steuern in der Slowakei |
Mindestlohn |
Durchschnittslohn im Privatsektor*** |
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in EUR |
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in EUR** |
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700 |
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1.296 |
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Lohnkosten insgesamt |
946 |
135,20% |
1.752 |
135,20% |
Beitrag zur Berufsausbildung |
- |
|
- |
|
Sozialversicherungsbeitrag |
246 |
35,20% |
456 |
35,20% |
Bruttolohn |
700 |
100,00% |
1.296 |
100,00% |
Einkommensteuer* |
115 |
19,00% |
213 |
19,00% |
Arbeitnehmerbeitrag |
94 |
13,40% |
174 |
13,40% |
Nettolohn |
491 |
67,60% |
909 |
67,60% |
*Der Bruttolohn wird um den Gesamtbetrag der allgemeinen Zulage (410,24 EUR/Monat) und um die Sozialabgaben verringert.
**für das 3. Quartal 2022.
***Lohn aus dem regulären Arbeitsvertrag.