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Slowenien

Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern

Vorübergehende Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028) auf 22% (vorher 19%). Die Steuerbemessungsgrundlage ist der um Zu- und Abschläge modifizierte Buchgewinn.
Verluste können unbegrenzt vorgetragen, jedoch nur bis zu 50% der Steuerbemessungsgrundlage genutzt werden. Im Falle von Fusionen und Übernahmen gelten besondere Regeln. Steuerfreibeträge gibt es für neue Investitionen, F&E, neue Arbeitsplätze, die Beschäftigung von Behinderten, Spenden und freiwillige Zusatzrentenversicherungen. Ab 2022 wurde ein neuer Steuerfreibetrag für Investitionen in die digitale und grüne Transformation eingeführt. Die Bestimmungen zu GAAR und CFC als Teil der EU-ATAD I sind ab 2019 anwendbar.
Slowenien wendet die Unterkapitalisierung (4:1) an. Diese gilt jedoch nicht, wenn es sich bei den Anteilseignern um Finanzinstitute handelt und der Steuerzahler den Nachweis eines solchen möglichen Darlehensüberschusses von einem Darlehensgeber erbringt, der ein nicht verbundenes Unternehmen ist. 
Die Änderungen des CIT-Gesetzes (wirksam ab 2024) schränken Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen weiter ein (in Übereinstimmung mit der Zinsgrenze in der ATAD-Richtlinie). Die Änderungen regeln die steuerliche Anerkennung von Zinsen (sog. EBITDA-Regel). Die Beschränkung regelt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsen für Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen (anerkannt als Einkommen bis zum höheren Wert von (1) 30% des EBITDA des Steuerpflichtigen, (2) EUR 1 Mio.).
Darüber hinaus beziehen sich die Änderungen auf die Bestimmungen zur Bestimmung der Betriebsstätte eines Nicht-Residenten und der Betriebsstätte eines Nicht-Residenten, die nicht als Betriebsstätte bestimmt wird. Die bedeutendste Änderung bezieht sich auf die Bestimmungen, die den Geschäftssitz eines Nichtansässigen regeln, der als Betriebsstätte gilt. Diese Bestimmungen gelten nicht für einen Geschäftssitz, der von einem Nichtansässigen genutzt oder unterhalten wird, der eng mit einem anderen Nichtansässigen oder Ansässigen verbunden ist. Wenn diese Person geschäftliche Aktivitäten am gleichen oder einem anderen Ort in Slowenien ausübt und diese geschäftlichen Aktivitäten Teil eines Gesamtgeschäfts sind, gelten die gleichen Bestimmungen.

Auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Mieteinnahmen, die von einem slowenischen Unternehmen an ein ausländisches Unternehmen gezahlt werden, wird eine Quellensteuer in Höhe von 15% erhoben. Wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind, gilt jedoch eine Befreiung (oder eine Verringerung der Quellensteuer) für Zahlungen an in der EU-ansässige Personen (gemäß der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren) und gemäß internationaler Doppelbesteuerungsabkommen (derzeit über 60 Abkommen).

Die Grunderwerbssteuer wird auf die Übertragung von Immobilien zu einem Satz von 2% erhoben, wenn die Transaktion nicht der Umsatzsteuer unterliegt und die Steuergrundlage der Verkaufspreis ist.

DAC7-Meldepflicht ab dem Zeitraum 2023 - mit dem ersten Meldetermin am 31. Januar 2024.

 - Am 13. Dezember 2023 hat die Nationalversammlung das Mindeststeuergesetz verabschiedet. Das neue Gesetz wird ab 2024 eine zusätzliche Steuerpflicht für Konzerne einführen, deren Jahresumsatz in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahre auf konsolidierter Ebene EUR 750 Mio. oder mehr beträgt.

Verrechnungspreise 
Fremdvergleichsprinzip seit 2005 gem. Artikel 16 des slowenischen Körperschaftssteuergesetzes (CITA)
Dokumentationspflicht Das slowenische Finanzministerium hat am 1. Januar 2007 Verordnungen über die Verrechnungspreise erlassen
APA (Vorab-Preisvereinbarungen) vorhanden
Haftung bei fehlerhafter Country-by-Country-Berichterstattung
seit 2016
Anwendbarkeit des Master file-local file (OECD BEPS 13) seit 2006
Sanktionen    
- fehlende Dokumentation Die Strafe beträgt je nach Größe der juristischen Person EUR 1.200 bis EUR 30.000 und für die verantwortliche Person bis zu EUR 4.000
- Steuerverkürzung 30% der zu wenig gezahlten Steuern für Kleinst- und kleine juristische Personen (zu wenig gezahlte Steuern von EUR 1.500 bis EUR 150.000). - 45% der zu wenig gezahlten Steuern für mittlere und große Unternehmen (zu wenig gezahlte Steuern zwischen EUR 2.000 und EUR 300.000). - Verantwortlicher Vertreter bis zu EUR 5.000 
Verbundene Unternehmen  
Safe harbours (Unbedenklichkeitsschwelle) Administrativ festgelegter, anerkannter Zinssatz für alle Darlehen zwischen RPs. 
- Die Untergrenze von 1:4 gilt für Zinssätze im Einklang mit den staatlichen Vorschriften. 
- Die Regel zur Begrenzung der steuerlichen Anerkennung von Zinsen für Darlehen zwischen RPs innerhalb einer Gruppe (neu in 2024 EBITDA-Regel)
- Die Safe-Harbor-Regel gilt zwischen inländischen RPs nur dann, wenn sich die an inländischen IC-Transaktionen beteiligten RPs in unterschiedlichen Steuerpositionen befinden.
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Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern

Der allgemeine Steuersatz beträgt 22%; ein ermäßigter Satz von 9,5% gilt für einige Waren, z. B. Lebensmittel, Wasserversorgung, Beförderung von Personen und deren persönlichem Gepäck, und ein ermäßigter Satz von 5% gilt für Bücher und Zeitungen, unabhängig davon, ob sie auf physischen Datenträgern oder in elektronischer Form geliefert werden. Die EC-Verkaufslisten (IC-Bericht) sind in Slowenien obligatorisch. Für grenzüberschreitende Verkäufe an Verbraucher gilt in Slowenien ein Schwellenwert von EUR 10.000. Elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Verbraucher im Wert von weniger als EUR 10.000 unterliegen den slowenischen MwSt-Vorschriften.

Zu den anderen indirekten Steuern in Slowenien gehören die Verbrauchsteuer, die Versicherungssteuer, die Steuer auf Finanzdienstleistungen, die Kraftfahrzeugsteuer, der Zoll usw.

Neu eingeführt wurde auch die Berichterstattung über den CBAM - Carbon Border Adjustment Mechanism (Kohlenstoff-Grenzausgleichsmechanismus). Die erste verpflichtende Berichtsperiode war das vierte Quartal 2023.

Umsatzsteueroptionen  
Fernabsatzgeschäfte 10.000 EUR/Jahr
Seit dem 1. Juli 2021 ist das OSS-System anwendbar.
Call-off stock (Konsignationslager)
Umsatzsteuerliche Gruppenregistrierung
Kassenbuchführung - jährlicher Betrag in EUR (geschätzt) 400.000 EUR/Jahr
Stundung der Einfuhrumsatzsteuer Ja, Sonderbehandlung für Steuerausländer mit slowenischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Vereinfachungen können nur angewandt werden, wenn ein Steuervertreter benannt wird, der auch gemeinsam für die Mehrwertsteuer haftet. 
Reverse-Charge Verfahren Bauarbeiten und Bereitstellung von Personal im Zusammenhang mit Bauarbeiten, Lieferung von Grundstücken (begrenzt), Lieferung von Abfällen und Altmaterial auf der Grundlage von Spezifikationen, Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten
Besteuerungsoption
- Vermietung von Immobilien
- Angebot von gebrauchten Immobilien
Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung* 50.000 EUR/Jahr

Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem

Die persönlichen Einkommensteuersätze sind progressiv (16%, 26%, 33%, 39% und 50%) und gelten für aktive Einkommensquellen (Beschäftigung, Geschäftseinkommen, Land- und Forstwirtschaft, andere Einkommen). Kapital- und Mieteinnahmen werden pauschal besteuert (Dividenden zu 25%, Zinsen zu 25%, Kapitalgewinne von 0% bis 25%), je nach Haltedauer; Mieteinnahmen werden mit 25% besteuert.

Sozialversicherungsbeiträge gelten für Einkommen aus Beschäftigung und betragen 16,10% für den Arbeitgeber und 22,10% für den Arbeitnehmer. Ab Januar 2024 gibt es auch eine separate monatliche Pauschalgebühr von EUR 35 für die obligatorische Krankenversicherung. Selbstständige (Geschäftseinkommen) zahlen ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge, abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Es gibt eine Reihe von persönlichen Freibeträgen, die je nach persönlichem Status des Einzelnen individuell gelten.

Lohnbezogene Steuer in Slowenien Mindestlohn Durchschnittslohn im Privatsektor
  in EUR   in EUR  
  1.254   2.348  
Lohnkosten insgesamt 1.456 116,10% 2.726 116,10%
Arbeitgeberbeitrag** 202 16,10% 378 16,10%
Bruttolohn 1.254 100,00% 2.348 100%
Arbeitnehmerbeitrag** 312 22,1%
+ EUR 35
544 22,1%
+ EUR 35
Steuer und Zusatzsteuer* 84 6,70% 285 12,15%
Nettolohn 858 68,43% 1.509 64,26%

*Die Steuerbemessungsgrundlage weicht vom Bruttolohn ab, es gelten Abzüge.
**Im Falle des Mindestlohns muss für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge eine höhere Berechnungsgrundlage herangezogen werden. 
**Die letzten verfügbaren Informationen über den Durchschnittslohn in der Privatwirtschaft stammen vom Dezember 2023. Im Jahr 2024 sollten wir mit einem Rückgang des durchschnittlichen Nettolohns aufgrund der neuen monatlichen Pauschalgebühr von EUR 35 für die gesetzliche Krankenversicherung rechnen.