Slowenien
Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern
Ein Sondersatz von 0% gilt unter bestimmten Bedingungen für Investmentfonds, Pensionsfonds und Versicherungsunternehmen für Pensionspläne. Die Steuerbemessungsgrundlage ist der (buchhalterische) Gewinn vor Steuern, der durch verschiedene steigende und fallende Posten verändert wird. Ein Unternehmen kann beantragen, anstelle der Körperschaftsteuer der Tonnagesteuer unterworfen zu werden, wenn es bestimmte Bedingungen erfüllt (d.h. im internationalen Seeverkehr tätig ist) und dies den Steuerbehörden im Voraus mitteilt. Die Steuerbemessungsgrundlage für die Tonnagesteuer ist die Summe der Steuerbemessungsgrundlagen für alle Schiffe eines Unternehmens, die unter die Tonnagesteuerregelung fallen. Im Jahr 2023 wurden Änderungen eingeführt, die sich auf die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage unter Verwendung standardisierter Ausgaben für Steuerpflichtige mit einem Einkommen zwischen EUR 50.000 und EUR 100.000 auswirken, wenn sie einen Vollzeitbeschäftigten für mindestens neun Monate in einem ununterbrochenen Zeitraum (vorher fünf Monate) beschäftigen. In den anderen Fällen mit einem Einkommen von bis zu EUR 50.000 gibt es keine Änderungen in der Mitteilung. Verluste sind unbegrenzt vortragsfähig und können nur bis zu 50% der Steuerbemessungsgrundlage genutzt werden. Darüber hinaus gelten im Falle von Fusionen und Übernahmen besondere Regeln. Slowenien wendet Unterkapitalisierungsregeln (4:1) an, die jedoch nicht gelten, wenn die Anteilseigner Finanzinstitute sind und wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass er den Darlehensüberschuss auch von einem Darlehensgeber hätte erhalten können, der ein nicht verbundenes Unternehmen ist. Es gibt eine Reihe von Steuerfreibeträgen für neue Investitionen und FuE, neue Arbeitsplätze und die Beschäftigung von Behinderten, Spenden und freiwillige Zusatzrentenversicherungen. Ab Januar 2022 gibt es einen neuen Steuerfreibetrag für Investitionen in die digitale und grüne Transformation. Die Bestimmungen über die allgemeine Steuervermeidungsregel und die CFC als Teil der EU-ATAD I gelten ab 2019.
Auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Mieteinnahmen, die von einem slowenischen Unternehmen an ein ausländisches Unternehmen gezahlt werden, wird eine Quellensteuer in Höhe von 15% erhoben. Wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind, gilt jedoch eine Befreiung (oder eine Verringerung der Quellensteuer) für Zahlungen an in der EU-ansässige Personen (gemäß der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren) und gemäß internationaler Doppelbesteuerungsabkommen (derzeit über 50 Abkommen).
Die Grunderwerbssteuer wird auf die Übertragung von Immobilien zu einem Satz von 2% erhoben, wenn die Transaktion nicht der Umsatzsteuer unterliegt und die Steuergrundlage der Verkaufspreis ist.
DAC7 ist ab 2023 meldepflichtig.
Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern
Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 22%; ein ermäßigter Umsatzsteuersatz in Höhe von 9,5% gilt für bestimmte Waren, z.B. Lebensmittel, Wasserversorgung, Beförderung von Personen und deren persönlichem Gepäck. Außerdem gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz in Höhe von 5% für Bücher und Zeitungen, unabhängig davon, ob sie in physischer oder elektronischer Form geliefert werden. Zu den von der Umsatzsteuer befreiten Dienstleistungen gehören Dienstleistungen von öffentlichem Interesse sowie Bankdienstleistungen, Versicherungen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investitionen, Glücksspiele, bestimmte Dienstleistungen von Ärzten und Zahnärzten usw. EG-Verkaufslisten (IC-Bericht) sind in Slowenien verpflichtend und sollten bis zum 20. des Monats nach dem Besteuerungszeitraum eingereicht werden. Für grenzüberschreitende Verkäufe an Verbraucher gilt in Slowenien ein Schwellenwert in Höhe von EUR 10.000. Elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Verbraucher im Wert von weniger als EUR 10.000 unterliegen den slowenischen Umsatzsteuerregelungen. In 2019 hat Slowenien die Anforderungen der EU-Gutscheinrichtlinie (Richtlinie 2016/1065) in nationales Recht umgesetzt.
Zu den anderen indirekten Steuern in Slowenien gehören die Verbrauchsteuer, die Versicherungssteuer, die Steuer auf Finanzdienstleistungen, die Kraftfahrzeugsteuer, der Zoll usw.
Umsatzsteueroptionen |
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Fernabsatzgeschäfte |
10.000 EUR/Jahr Seit dem 1. Juli 2021 ist das OSS-System anwendbar. |
Call-off stock (Konsignationslager) |
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Umsatzsteuerliche Gruppenregistrierung |
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Kassenbuchführung - jährlicher Betrag in EUR (geschätzt) |
400.000 EUR/Jahr Bargeldtransaktionen zwischen Unternehmen werden durch das Steuerverfahrensgesetz geregelt, in dem sowohl Beschränkungen als auch Ausnahmen festgelegt sind. Das Steuerverfahrensgesetz schreibt vor, dass juristische Personen, Einzelunternehmer, natürliche Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, Verwaltungs- und andere Staatsorgane, kommunale Selbstverwaltungskörperschaften und Träger öffentlicher Gewalt Zahlungen für Waren und Dienstleistungen auf Transaktionskonten überweisen müssen. Ebenso ist eine juristische Person nicht verpflichtet, Zahlungen für von ihr gelieferte Waren und Dienstleistungen auf das Transaktionskonto einer juristischen oder natürlichen Person, die eine Tätigkeit ausübt, zu überweisen, sofern die einzelne Zahlung EUR 420 nicht übersteigt. |
Stundung der Einfuhrumsatzsteuer |
Ja, Sonderbehandlung für Steuerausländer mit slowenischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Vereinfachung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn sie einen Steuervertreter bestellen. |
Reverse-Charge Verfahren |
Bauarbeiten und Bereitstellung von Personal im Zusammenhang mit Bauarbeiten, Lieferung von Grundstücken (begrenzt), Lieferung von Abfällen und Altmaterial auf der Grundlage von Spezifikationen, Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten |
Besteuerungsoption |
- Vermietung von Immobilien |
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- Angebot von gebrauchten Immobilien |
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Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung* |
50.000 EUR/Jahr* |
Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem
Die persönlichen Einkommensteuersätze sind progressiv von 16% bis 50% (Änderung ab 2023) und gelten für aktive Einkommensquellen (Beschäftigung, Geschäftseinkommen, Land- und Forstwirtschaft, andere Einkommen). Kapital- und Mieteinnahmen werden pauschal besteuert (Dividenden zu 25%, Zinsen zu 25%, Veräußerungsgewinne von 0% bis 25%, je nach Haltedauer, Mieteinnahmen zu 25% (10% pauschale Kosten oder tatsächliche Kosten abzugsfähig)).
Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erhoben und betragen 16,1% für den Arbeitgeber und 22,1% für den Arbeitnehmer. Selbständige (Geschäftseinkommen) zahlen ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge, je nach den Umständen des Einzelfalls. Die nachstehenden Beispiele zeigen die Kosten für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer im Falle des Mindestlohns und des Durchschnittslohns in der Privatwirtschaft. Es gibt eine Reihe von persönlichen Freibeträgen, die je nach dem persönlichen Status des Einzelnen gelten.
Lohnbezogene Steuer in Slowenien |
Mindestlohn |
Durchschnittslohn im Privatsektor |
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in EUR |
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in EUR |
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1.203 |
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2.032 |
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Lohnkosten insgesamt |
1.397 |
116,13% |
2.359 |
116,09% |
Arbeitgeberbeitrag** |
194 |
16,10% |
327 |
16,10% |
Bruttolohn |
1.203 |
100,00% |
2.032 |
100% |
Arbeitnehmerbeitrag** |
266 |
22,10% |
449 |
22,10% |
Steuer und Zusatzsteuer* |
83 |
6,90% |
230 |
11,32% |
Nettolohn |
854 |
70,99% |
1.353 |
66,58% |
*Die Steuerbemessungsgrundlage weicht vom Bruttolohn ab, es gelten Abzüge.
**Im Falle des Mindestlohns muss für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge eine höhere Berechnungsgrundlage herangezogen werden.