Bulgarien
Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern
Bulgarien hat einen pauschalen Körperschaftsteuersatz von 10%, der auf den jährlichen steuerlichen Gewinn erhoben wird. Der steuerliche Gewinn kann durch steuerliche Verlustvorträge innerhalb der folgenden fünf Geschäftsjahre reduziert werden. Bulgarien wendet die Fremdkapitalregeln auf Zinsaufwendungen aus Darlehen oder Leasing an, die von verbundenen Parteien gewährt oder garantiert werden.
Die finanziellen Ergebnisse von kollektiven Anlageformen und Unternehmen mit besonderen Zwecken unterliegen nicht der Körperschaftsteuer.
Steuervorauszahlungen sind monatlich oder vierteljährlich auf der Grundlage des geschätzten steuerlichen Gewinns für das laufende Jahr zu leisten.
Der Quellensteuersatz beträgt 5% auf Dividenden und 10% auf Zinsen und Lizenzgebühren (Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Bulgarien und anderen Ländern können ebenfalls angewendet werden, um den Quellensteuersatz zu senken). Es wird keine Quellensteuer einbehalten, wenn die Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zugunsten einer Muttergesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat gezahlt werden.
Lokale Steuern werden von jeder Gemeinde innerhalb der im Gesetz über lokale Steuern und Gebühren festgelegten Umfänge festgelegt. Zu den lokalen Steuern und Gebühren gehören:
- die Grundsteuer - ihr Anteil liegt zwischen 0,1% und 4,5%. Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Nichtwohnimmobilien von Unternehmen ist der höhere Wert hinsichtlich des Buchwertes oder des durch Steuerschätzung der Gemeinde ermittelten Wertes. Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung aller Wohnimmobilien ist der Steuerwert der Gemeinde;
- Kraftfahrzeugsteuer - wird je nach Art und Leistung des Fahrzeugs als genauer Betrag festgelegt;
- Schenkungsteuer - wird auf Schenkungen aller Art erhoben, mit sehr begrenzten Ausnahmen. Dies gilt auch für erlassene Verbindlichkeiten. Es gelten zwei Steuersätze: zwischen 0,4% und 0,8% für Schenkungen zwischen Geschwistern und deren Kindern, und zwischen 3,3% und 6,6% für alle anderen Schenkungen;
- Steuer auf den entgeltlichen Erwerb von Immobilien - gilt für entgeltlich erworbene Immobilien, Fahrzeuge und beschränkte dingliche Rechte. Der Steuersatz liegt zwischen 0,1% und 3% des Wertes der Immobilie bzw. des Wertes der teureren Immobilie im Falle eines Tausches;
- Erbschaftsteuer - in begrenztem Umfang befreit (Familienmitglieder);
- Patentsteuer - wird auf Kleinstunternehmen oder Einzelpersonen erhoben, die kleine Dienstleistungen erbringen, wie Schneidereien, sehr kleine Geschäfte, Tischlereien, usw. Es gibt feste Beträge, die von jeder Gemeinde festgelegt werden;
- eine breite Palette anderer Abgaben (z.B. Fremdenverkehrsabgabe, Steuer auf die Beförderung von Fahrgästen mit dem Taxi, Müllabfuhr) oder andere Abgaben, die in der Regel für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden, z.B. für soziale Dienste, technische und andere Dienstleistungen, Miete von Grundstücken für den Verkauf auf Märkten, Gehwegen usw.
Aufmerksamkeitsgrad der Steuerbehörden:
Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern
Für das Jahr 2024 beträgt der normale Mehrwertsteuersatz 20% und der ermäßigte Umsatzsteuersatz 9%. Der Steuersatz beträgt 9% für:
1. Erbringung einer Beherbergungsleistung in Hotels und ähnlichen Einrichtungen, einschließlich der Bereitstellung von Ferienunterkünften und der Vermietung von Plätzen für Campingplätze oder Wohnwagen, mit einem Leistungsort im Inland;
2. Lieferung von Büchern auf physischen oder elektronischen Datenträgern oder beidem (einschließlich Schulbüchern, Lehrbüchern und Unterrichtsmappen, Kinderbüchern mit Illustrationen zum Zeichnen oder Ausmalen, gedruckten oder handgeschriebenen Notenausgaben), periodischen Druckwerken - Zeitungen und Zeitschriften.
3. Lieferungen von für Säuglinge oder Kleinkinder geeigneter Nahrung, Babywindeln und ähnlichen Babyhygieneartikeln gemäß Antrag Nr. 4.
4. Bis zum 31. Dezember 2024 für Lieferungen mit einem Erfüllungsort im Inland: Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
5. Bis zum 30. Juni 2024 die Erbringung folgender Leistungen mit einem Leistungsort im Inland: Erbringung einer allgemeinen touristischen Dienstleistung und Erbringung von Dienstleistungen zur Nutzung von Sportanlagen.
Von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, die Übertragung von Gebäuden und bestimmten Grundstücken und damit verbundenen Rechten, die Vermietung von Immobilien an Privatpersonen zu Wohnzwecken, Postdienstleistungen und Briefmarken, Bildungsdienstleistungen, Glücksspiele, Lieferungen, Kultur, Religion, medizinische und soziale Dienstleistungen sowie Dienstleistungen, für die keine Steuergutschrift verwendet wurde.
Mehrwertsteuerzahler müssen monatliche Mehrwertsteuererklärungen, Verkaufs- und Einkaufsregister, MIAS und Intrastat-Erklärungen einreichen.
Weitere indirekte Steuern sind die Verbrauchsteuern (auf Mineralöl, Spirituosen, Bier, Wein, Tabak und Tabakwaren, Erdgas, Elektrizität und feste Brennstoffe).
Umsatzsteueroptionen |
|
Fernabsatzgeschäfte |
35.790 EUR/Jahr |
Call-off stock (Konsignationslager) |
|
Umsatzsteuerliche Gruppenregistrierung |
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Kassenbuchführung - jährlicher Betrag in EUR (geschätzt) |
500.000 EUR/in den letzten 12 Monaten |
Stundung der Einfuhrumsatzsteuer |
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Reverse-Charge Verfahren |
Alle Arten von Abfällen (Bau-, Haushalts-, Produktionsabfälle, gefährliche Abfälle); Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abfallverarbeitung; verschiedene Arten der landwirtschaftlichen Produktion (Saatgut und Getreide). |
Besteuerungsoption |
- Vermietung von Immobilien |
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- Angebot von gebrauchten Immobilien |
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Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung* |
ca. EUR 51.130 / in den letzten 12 Monaten (bis 31. Dezember 2024) ca. EUR 84.875 / letzte 12 Monate (ab 01. Januar 2025) |
Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem
Die persönliche Einkommensteuer wird mit einem pauschalen Satz von 10% auf den größten Teil des Einkommens erhoben. Der Steuersatz auf Dividenden oder Liquidationsanteile, die zugunsten einer natürlichen Person gezahlt werden, beträgt 5%.
Der Steuersatz auf Beträge, die aus dem Ablauf einer Lebensversicherung stammen, wenn deren Laufzeit mehr als 15 Jahre beträgt, liegt bei 7%.
Einkünfte aus unselbständiger und selbständiger Tätigkeit sind sozialversicherungs- und krankenversicherungspflichtig. Im Falle einer unselbständigen Erwerbstätigkeit beläuft sich der Beitrag des Arbeitnehmers auf 13,78% (10,58% Sozialversicherung und 3,2% Krankenkasse). Für den Arbeitgeber beträgt der Beitrag 18,92% (14,12% bzw. 4,8%). Für bestimmte Positionen mit höherem Risiko (Bergleute, Piloten, Arbeiter in chemischen und anderen schädlichen Produktionsanlagen usw.) gelten andere Beitragssätze.
Für jeden Arbeitsplatz gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage für Sozial- und Gesundheitsbeiträge (meist nach Wirtschaftszweigen aufgeteilt). Die maximale Bemessungsgrundlage für die Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge beträgt BGN 3.750 (ca. EUR 1.918).
Lohnbezogene Steuern in Bulgarien |
Mindestlohn |
Durchschnittslohn im Privatsektor |
Wechselkurs BGN / EUR |
in EUR |
in BGN |
in EUR |
in BGN |
1,96 |
477 |
933 |
1.029 |
2.012 |
Lohnkosten insgesamt |
567 |
119% |
1.223 |
119% |
Sozialversicherungsbeitrag (Arbeitgeber) |
67 |
14% |
145 |
14% |
Krankenversicherungsbeitrag (Arbeitgeber) |
23 |
5% |
49 |
5% |
Bruttolohn |
477 |
100% |
1.029 |
100% |
Arbeitnehmerbeitrag |
66 |
14% |
142 |
14% |
Persönliche Einkommensteuer nach Arbeitnehmerbeiträgen |
41 |
10% |
89 |
10% |
Nettolohn |
370 |
78% |
798 |
78% |