Kroatien
Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern
Je nach Jahresumsatz beträgt der Körperschaftsteuersatz in Kroatien 18% (bei einem Umsatz von mehr als EUR 995.421,06) oder 10% (bei einem Jahresumsatz unterhalb der vorgeschriebenen Schwelle von EUR 995.421,06). Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter EUR 995.421,06 haben die Möglichkeit, die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage nach dem Cashflow-Prinzip zu ermitteln. Verluste können bis zu 5 Jahre lang vorgetragen werden, wobei im Falle von Fusionen und Übernahmen besondere Beschränkungen gelten. Kroatien wendet grundlegend die Fremdkapitalisierungsregel (4:1) an. Die Fremdkapitalisierungsregel gilt jedoch nicht, wenn es sich bei den Anteilseignern um Finanzinstitute, Körperschaftsteuerzahler in Kroatien oder PIT-Zahler in Kroatien handelt. Es gibt eine Reihe von Steuerfreibeträgen für neue Investitionen und F&E, die Ausbildung von Mitarbeitern usw.
Es wird eine Quellensteuer von 15% auf Zinsen, Lizenzgebühren und Unternehmensberatungsdienste erhoben, die von einem kroatischen Unternehmen an ein ausländisches Unternehmen gezahlt werden. Ab dem 12. Oktober 2023 entfällt die Quellensteuerpflicht für Marktforschungsdienstleistungen, Steuer- und Unternehmensberatung sowie Wirtschaftsprüfung (außer für nicht kooperative EU-Länder). Die Quellensteuer auf Dividenden, Gewinnanteile und Leistungen ausländischer Künstler wird mit 10% besteuert. Kroatien verfügt über mehr als 65 aktive Doppelbesteuerungsabkommen, die zur Vermeidung der Quellensteuer genutzt werden. Es wird eine Quellensteuer von 25% auf alle Zahlungen an Offshore-Gesellschaften für nicht im Gesetz genannte Dienstleistungen erhoben. Es gelten die EU-Richtlinien zur Quellensteuer. Mit den jüngsten Änderungen des Gesetzes wird die Steuerbefreiung von Zins- und Lizenzgebührenzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen aus EU-Ländern auf Unternehmen aus EWR-Ländern (Norwegen, Island und Liechtenstein) ausgedehnt.
Auf die Übertragung von Immobilien wird eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3% erhoben. Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Marktwert einer Immobilie zu dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld entsteht und der Steuerpflichtige der Käufer ist.
Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern
In Kroatien beträgt der normale Umsatzsteuersatz 25%. Ein ermäßigter Satz von 13% gilt für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zubereitung und dem Servieren von Mahlzeiten, Beherbergungsleistungen, Zeitungen, Lieferung von elektrischer Energie usw., während für Milch, Bücher usw. ein ermäßigter Satz von 5% gilt.
Die wichtigsten von der Mehrwertsteuer befreiten Dienstleistungen sind Bankdienstleistungen, Versicherungen, Bildungsdienstleistungen (unter bestimmten Bedingungen), Glücksspiele, bestimmte Dienstleistungen von Ärzten und Zahnärzten sowie bestimmte andere Tätigkeiten. Der Null-Mehrwertsteuersatz (0%) gilt auch für die Lieferung und Installation von Sonnenkollektoren auf privaten Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden. Tätigkeiten von öffentlichem Interesse sind unabhängig von ihrer institutionellen Form von der Mehrwertsteuer befreit. Unternehmer sind verpflichtet, sich in dem Kalenderjahr, in dem der Gesamtwert der Leistungen einen Schwellenwert von EUR 40.000 überschreitet, für Mehrwertsteuerzwecke registrieren zu lassen.
Verbrauchsteuern, Sondersteuer auf Kraftfahrzeuge, Sondersteuer auf Kaffee und nicht-alkoholische Getränke.
Umsatzsteueroptionen |
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Fernabsatzgeschäfte |
Der Schwellenwert für die Befreiung liegt bei 10.000 EUR/Jahr, ähnlich wie in anderen EU-Mitgliedstaaten. OSS anwendbar. |
Call-off stock (Konsignationslager) |
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Umsatzsteuerliche Gruppenregistrierung |
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Kassenbuchführung - jährlicher Betrag in EUR (geschätzt) |
2 Mio. EUR/Jahr |
Stundung der Einfuhrumsatzsteuer |
Ja, für alle kroatischen Umsatzsteuerpflichtigen, die das Recht auf vollen Vorsteuerabzug haben. |
Reverse-Charge Verfahren |
Bauarbeiten, die Lieferung von Altmaterial, die Übertragung von Zertifikaten für die Emission von Treibhausgasen, die Lieferung von Grundstücken unter bestimmten Bedingungen. |
Besteuerungsoption |
- Vermietung von Immobilien |
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- Angebot von gebrauchten Immobilien |
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Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung* |
40.000 EUR/ Jahr |
Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem
Anstelle der derzeitigen Steuersätze von 20% und 30% zuzüglich eines eventuellen Zuschlags auf das Einkommen wenden die Einheiten der lokalen und regionalen Selbstverwaltung Steuersätze innerhalb der folgenden Spanne an, je nachdem, um welche Einheit der lokalen und regionalen Selbstverwaltung es sich handelt: niedrigerer Satz: 15% - 23,60% (monatliche Bemessungsgrundlage bis zu EUR 4.200; jährliche Bemessungsgrundlage bis zu EUR 50.400) und höherer Satz: 25% - 35,40% (monatliche Bemessungsgrundlage über EUR 4.200; jährliche Bemessungsgrundlage über EUR 50.400). Der Steuersatz von 12% wird auf bestimmte Einkommensarten erhoben, z.B. Dividenden, Kapitalerträge, Vermietung von Immobilien etc. Die Zahlung von gelegentlichen Prämien bis zu einem Betrag von EUR 700 (z.B. Weihnachts- und Ostergeld etc.) und die Zahlung von Leistungsprämien (z.B. Boni) bis zu EUR 1.120 pro Mitarbeiter und Jahr sind nicht steuerpflichtig. Darüber hinaus sind weitere steuerfreie Einnahmen zu berücksichtigen (Verpflegungskosten für Arbeitnehmer, Erstattung von Mietkosten usw.). Die Steuervorschriften sehen eine nicht steuerpflichtige Pauschalentschädigung zur Deckung der Kosten von Arbeitnehmern, die von zu Hause aus arbeiten, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 4 pro Tag oder EUR 70 pro Monat vor. Die folgenden Beispiele zeigen die Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Mindest- und Durchschnittslöhnen in der Privatwirtschaft. Der persönliche Grundfreibetrag beträgt EUR 560.
Aktive Einkommen unterliegen dem Sozialversicherungssystem: Die Sozialversicherungsbeiträge für die individuelle Rente betragen 20% (Arbeitnehmerbeitrag) und die Beiträge für Gesundheit und Arbeitslosigkeit in Höhe von 16,5% sind Arbeitgeberbeiträge. Für Personen unter 30 Jahren, die unbefristet beschäftigt sind, werden für einen Zeitraum von 5 Jahren keine Beiträge auf das Gehalt (16,5%) erhoben. Passive Einkünfte sind grundsätzlich nur steuerpflichtig. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Beitrag zur Rentenversicherung für Bruttogehälter bis EUR 700: EUR 300, für Gehälter von EUR 700,01 bis EUR 1.300 wird der Betrag schrittweise gesenkt - 0,5 x (EUR 1.300 - Bruttogehalt).
Lohnbezogene Steuern in Kroatien |
Mindestlohn |
Durchschnittslohn im Privatsektor |
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in EUR |
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in EUR |
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840 |
840 |
1.620 |
1.620 |
Lohnkosten insgesamt |
979 |
117% |
1.887 |
117% |
Arbeitgeberbeitrag |
139 |
17% |
267 |
17% |
Bruttolohn |
840 |
100% |
1.620 |
100% |
Arbeitnehmerbeitrag |
134 |
16% |
324 |
20% |
Steuern und Zusatzsteuer* |
35 |
24% |
174 |
24% |
Nettolohn |
672 |
80,0% |
1.122 |
69,3% |
*Die Steuerbemessungsgrundlage weicht vom Bruttolohn ab, es gelten Abzüge.