Kroatien
Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern
Je nach Jahresumsatz beträgt der Körperschaftsteuersatz in Kroatien 18% (bei einem Umsatz von mehr als EUR 995.421,06) oder 10% (bei einem Jahresumsatz unterhalb der vorgeschriebenen Schwelle von EUR 995.421,06). Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter EUR 995.421,06 haben die Möglichkeit, die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage nach dem Cashflow-Prinzip zu ermitteln. Verluste können bis zu 5 Jahre lang vorgetragen werden, wobei im Falle von Fusionen und Übernahmen besondere Beschränkungen gelten. Kroatien wendet grundlegend die Fremdkapitalisierungsregel (4:1) an. Die Fremdkapitalisierungsregel gilt jedoch nicht, wenn es sich bei den Anteilseignern um Finanzinstitute, Körperschaftsteuerzahler in Kroatien oder PIT-Zahler in Kroatien handelt. Es gibt eine Reihe von Steuerfreibeträgen für neue Investitionen und F&E, die Ausbildung von Mitarbeitern usw.
Es wird eine Quellensteuer von 15% auf Zinsen, Lizenzgebühren und Unternehmensberatungsdienste erhoben, die von einem kroatischen Unternehmen an ein ausländisches Unternehmen gezahlt werden. Die Quellensteuer auf Dividenden, Gewinnanteile und Leistungen ausländischer Künstler wird mit 10% besteuert. Kroatien verfügt über mehr als 65 aktive Doppelbesteuerungsabkommen, die zur Vermeidung der Quellensteuer genutzt werden. Es wird eine Quellensteuer von 20% auf alle Zahlungen an Offshore-Gesellschaften für nicht im Gesetz genannte Dienstleistungen erhoben. Es gelten die EU-Richtlinien zur Quellensteuer.
Auf die Übertragung von Immobilien wird eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3% erhoben. Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Marktwert einer Immobilie zu dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld entsteht und der Steuerpflichtige der Käufer ist.
Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern
In Kroatien beträgt der normale Umsatzsteuersatz 25%. Ein ermäßigter Satz von 13% gilt für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zubereitung und dem Servieren von Mahlzeiten, Beherbergungsleistungen, Zeitungen, Lieferung von elektrischer Energie usw., während für Milch, Bücher usw. ein ermäßigter Satz von 5% gilt.Der Umsatzsteuersatz von 5% gilt bis zum 31. März 2024 für die Lieferung von Gas und Wärme aus thermischen Anlagen, Brennholz, Pellets, Briketts und Holzspänen. Die lokalen Steuerbehörden haben nämlich kürzlich (im April) angekündigt, dass sie die Frist verlängern.
Von der Umsatzsteuer befreit sind vor allem Bankdienstleistungen, Versicherungen, Bildungsdienstleistungen (unter bestimmten Bedingungen), Glücksspiele, bestimmte Dienstleistungen von Ärzten und Zahnärzten sowie bestimmte andere Tätigkeiten. Der Umsatzsteuer-Nullsatz (0 %) gilt auch für die Lieferung und Installation von Sonnenkollektoren auf privaten Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden. Tätigkeiten im öffentlichen Interesse sind unabhängig von ihrer institutionellen Form von der Umsatzsteuer befreit. Unternehmer sind verpflichtet, sich in dem Kalenderjahr, in dem der Gesamtwert der Leistungen einen Schwellenwert von EUR 39.816,84 überschreitet, für Umsatzsteuerzwecke registrieren zu lassen.
Verbrauchsteuern, Sondersteuer auf Kraftfahrzeuge, Sondersteuer auf Kaffee und nicht-alkoholische Getränke.
Umsatzsteueroptionen |
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Fernabsatzgeschäfte |
Der Schwellenwert für die Befreiung liegt bei 10.000 EUR/Jahr, ähnlich wie in anderen EU-Mitgliedstaaten. OSS anwendbar. |
Call-off stock (Konsignationslager) |
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Umsatzsteuerliche Gruppenregistrierung |
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Kassenbuchführung - jährlicher Betrag in EUR (geschätzt) |
2 Millionen EUR/Jahr |
Stundung der Einfuhrumsatzsteuer |
Ja, für alle kroatischen Umsatzsteuerpflichtigen, die das Recht auf vollen Vorsteuerabzug haben. |
Reverse-Charge Verfahren |
Bauarbeiten, die Lieferung von Altmaterial, die Übertragung von Zertifikaten für die Emission von Treibhausgasen, die Lieferung von Grundstücken unter bestimmten Bedingungen. |
Besteuerungsoption |
- Vermietung von Immobilien |
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- Angebot von gebrauchten Immobilien |
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Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung* |
39.816,84 EUR/Jahr |
Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem
Die Einkommensteuersätze betragen 20% (monatliche Bemessungsgrundlage bis EUR 3.981,68) und 30% (über EUR 3.981,68), während der Steuersatz von 10% von bestimmten Einkommensarten einbehalten wird, z. B. Dividenden, Kapitalerträge, Vermietung von Immobilien usw. Die Zahlung gelegentlicher Prämien bis zu einem Betrag von EUR 663,61 (z. B. Weihnachts- und Ostergeld usw.) und die Zahlung einer Leistungsprämie (z. B. Boni) bis zu EUR 995,42 pro Arbeitnehmer und Jahr gelten als nicht steuerpflichtig. Außerdem ist zu beachten, dass es viele andere nicht steuerbare Einnahmen gibt (Verpflegungskosten für Mitarbeiter, Erstattung von Mietkosten usw.). Da die neuen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes die Arbeit an einem separaten Arbeitsplatz (Heimarbeit) definieren, wurden die Steuervorschriften entsprechend geändert und sehen eine nicht steuerbare Pauschalvergütung zur Deckung der Kosten von Arbeitnehmern vor, die von zu Hause aus arbeiten, und zwar bis zu einem Betrag von EUR 3,98 pro Tag der Heimarbeit bzw. EUR 66,37 pro Monat.
Die nachstehenden Beispiele zeigen die Kosten für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer bei Mindest- und Durchschnittslöhnen in der Privatwirtschaft. Der persönliche Grundfreibetrag beläuft sich auf EUR 530,89, und der Steuerzuschlag wird je nach Gemeinde / Stadt festgelegt und variiert zwischen 0% und 18%.
Aktive Einkünfte fallen in den Geltungsbereich des Sozialversicherungssystems: Der Sozialbeitrag für die individuelle Altersvosorge beträgt 20% (Arbeitnehmerbeitrag); die Beiträge für Gesundheit und Arbeitslosigkeit in Höhe von 16,5% stellen den Arbeitgeberbeitrag dar. Für Personen unter 30 Jahren, die mit einem befristeten Vertrag beschäftigt sind, werden für einen Zeitraum von 5 Jahren keine Beiträge auf das Einkommen (16,5%) erhoben. Passive Einkünfte sind im Allgemeinen nur steuerpflichtig.
Lohnbezogene Steuern in Kroatien |
Mindestlohn |
Durchschnittslohn im Privatsektor |
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in EUR |
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in EUR |
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700 |
700 |
1.427 |
1.427 |
Lohnkosten insgesamt |
816 |
117% |
1.662 |
117% |
Arbeitgeberbeitrag |
116 |
17% |
235 |
17% |
Bruttolohn |
700 |
100% |
1.427 |
100% |
Arbeitnehmerbeitrag |
140 |
20% |
285 |
20% |
Steuern und Zusatzsteuer* |
7 |
0% |
144 |
10% |
Nettolohn |
553 |
79,0% |
937 |
69,9% |
*Die Steuerbemessungsgrundlage weicht vom Bruttolohn ab, es gelten Abzüge.