Deutschland
Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern
Kapitalgesellschaften sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie entweder ihren Sitz oder ihre tatsächliche Geschäftsleitung in Deutschland haben. In diesem Fall unterliegt das weltweite Einkommen der Körperschaft der deutschen Körperschaftsteuer. Körperschaften, die in Deutschland nicht unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind, aber Einkünfte aus deutschen Quellen beziehen, unterliegen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht auf diese Quellen. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15%. Der Solidaritätszuschlag beträgt bis zu 5,5% und wird zusätzlich zur Körperschaftsteuer erhoben. Die Gesamtbelastung mit Körperschaftsteuer beträgt maximal 15,825%. Darüber hinaus erheben die deutschen Gemeinden Gewerbesteuer, wenn das Unternehmen eine inländische Betriebsstätte hat. Die durchschnittliche Gewerbesteuerbelastung liegt bei 14,105% (2021).
Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens richtet sich grundsätzlich nach dem Ergebnis der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung. Das zu versteuernde Einkommen weicht jedoch häufig von dem in der Handelsbilanz ausgewiesenen Gewinn und Verlust ab. Das deutsche Steuerrecht sieht Steuerbefreiungen für bestimmte Einkünfte vor, z.B. sind Dividenden und Veräußerungsgewinne in der Regel zu 95% von der deutschen Körperschaftsteuer (Mindestbeteiligung ≥ 10%) und Gewerbesteuer (Mindestbeteiligung > 15%) befreit. Die steuerlichen Verluste eines Steuerjahres können bis zu einem Betrag von EUR 10 Millionen mit den Gewinnen des Vorjahres verrechnet werden (Verlustrücktrag; EUR 1 Million ab 2024). Darüber hinausgehende Verluste können auf unbestimmte Zeit vorgetragen und in den folgenden Steuerjahren verrechnet werden (Verlustvortrag). In den Folgejahren können die verbleibenden Verluste bis zu einem Betrag von EUR 1 Million unbeschränkt abgezogen werden. Darüber hinaus ist ein Verlustausgleich von bis zu 60% des Gesamtbetrags der Einkünfte, die EUR 1 Million übersteigen, möglich.
Personengesellschaften unterliegen weder der Einkommen- noch der Körperschaftsteuer auf Gesellschaftsebene, können aber gewerbesteuerpflichtig sein. Der Gewinn einer Personengesellschaft unterliegt entweder der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer auf der Ebene der Gesellschafter.
Deutschland hat mit 136 Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Auf Dividenden wird eine Quellensteuer in Höhe von 25% (15%, wenn der Empfänger eine Körperschaft ist) erhoben. Zinserträge unterliegen einer Quellensteuer von 25%. Eine Quellensteuer von 15% (30% unter bestimmten Bedingungen) wird auf Lizenzgebühren und andere besondere Arten von Einkünften erhoben. Die Quellensteuersätze können im Rahmen des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens, der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie oder der EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren reduziert werden.
Aufmerksamkeitsgrad der Steuerbehörden:
Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern
Der Umsatzsteuersatz in Deutschland beträgt 19%. Ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7% gilt für bestimmte Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, Antiquitäten, Vieh, Hotelübernachtungen, Eisenbahnverkehrsleistungen und einige andere Gegenstände. Bankdienstleistungen und Versicherungsprämien sind generell von der Umsatzsteuer befreit. Werden Waren aus der EU in Nicht-EU-Länder geliefert, unterliegt die Lieferung im Allgemeinen nicht der deutschen Umsatzsteuer (Ausfuhr). Die mit den Waren verbundene Vorsteuer kann jedoch vom inländischen Unternehmen gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Waren, die aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland eingeführt werden, unterliegen bei der Einfuhr einer "Einfuhrumsatzsteuer". Der Verkauf von Waren innerhalb der EU im B2B-Bereich ist steuerfrei (innergemeinschaftliche Lieferung). Der Verkauf von Waren an eine Privatperson unterliegt grundsätzlich der deutschen Umsatzsteuer. Neben der Umsatzsteuer gibt es verschiedene Verbrauchsteuern auf importierte Waren sowie die Grunderwerbsteuer.
Die Grunderwerbsteuer wird auf den Verkaufspreis oder den sonstigen Veräußerungswert von Grundstücken und Gebäuden erhoben, wenn es zu einem Eigentümerwechsel kommt. Der Grundsteuersatz der Grunderwerbsteuer beträgt 3,5%. Jedes Bundesland erhebt zusätzlich einen individuellen Hebesatz.
Umsatzsteueroptionen |
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Fernabsatzgeschäfte |
Seit dem 1. Juli 2021 ist das OSS-System anwendbar. |
Call-off stock (Konsignationslager) |
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Umsatzsteuerliche Gruppenregistrierung |
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Kassenbuchführung - jährlicher Betrag in EUR (geschätzt) |
600.000 EUR/Jahr |
Stundung der Einfuhrumsatzsteuer |
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Reverse-Charge Verfahren |
Bauarbeiten, Emissionsgenehmigungen, Gold, Reinigung von Gebäuden, Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, Erdgas und Elektrizität |
Besteuerungsoption |
- Vermietung von Immobilien |
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- Angebot von gebrauchten Immobilien |
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Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung* |
22.000 EUR/Jahr |
Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem
Natürliche Personen sind in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Staatsangehörigkeit ist für die deutsche Einkommensteuerpflicht unerheblich. In diesem Fall unterliegt das weltweite Einkommen der natürlichen Person der deutschen Einkommensteuer. Natürliche Personen, die in Deutschland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, aber Einkünfte aus deutschen Quellen beziehen, sind mit diesen Quellen beschränkt einkommensteuerpflichtig.
Natürliche Personen können in Deutschland die folgenden Einkommensarten erzielen: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte. In Deutschland unterliegen natürliche Personen einem progressiven Einkommensteuersatz von 14% bis 45%. Der Solidaritätszuschlag von 5,5% wird zusätzlich zur Einkommensteuer erhoben. Ein Grundfreibetrag von EUR 10.908 (2023) zur Sicherung des Existenzminimums ist von der deutschen Einkommensteuer befreit. Das zu versteuernde Einkommen errechnet sich grundsätzlich aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten oder der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch persönliche Ausgaben abgezogen werden. Kapitalerträge, z.B. Zinsen und Dividenden, unterliegen in der Regel einem gesonderten Steuersatz von 25%, zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag.
Das Einkommen aus einer Beschäftigung fällt in den Geltungsbereich des deutschen Sozialversicherungssystems. Dieses System gliedert sich in Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge werden in der Regel zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen. Der gesetzliche Mindestbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 14,6% und wird hälftig geteilt. Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt 18,6% und wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Die Summe der Sozialbeiträge beträgt im Durchschnitt 40,80% (ohne Unfallversicherung) des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers.
Lohnbezogene Steuern in Deutschland |
Mindestlohn |
Durchschnittslohn im Privatsektor |
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in EUR |
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in EUR |
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2.080 |
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4.045 |
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Lohnkosten insgesamt |
2.501 |
120,23% |
4.863 |
120,23% |
Arbeitgeberbeitrag und andere Beiträge* |
421 |
20,23% |
818 |
20,23% |
Bruttolohn |
2.080 |
100,00% |
4.045 |
100,00% |
Arbeitnehmerbeitrag** |
259 |
12,48% |
505 |
12,48% |
Krankenversicherungsbeitrag |
168 |
8,10% |
328 |
8,11% |
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag*** |
142 |
6,81% |
600 |
14,83% |
Nettolohn |
1.511 |
72,62% |
2.611 |
64,57% |
*Besteht aus Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung.
**Einschließlich Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Invaliditätsversicherung.
***Berechnung ohne Kirchensteuer/ für eine alleinstehende 30-Jährige Person und ohne Kinder.