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Griechenland

Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern

Für die Steuerjahre ab 2021 gilt für gebietsansässige Körperschaften ein pauschaler Körperschaftsteuersatz von 22%. Nicht ansässige Körperschaften werden in Griechenland für alle in Griechenland erzielten Einkünfte besteuert. Der relative Steuersatz gilt nach Abzug von Betriebskosten, Abschreibungen und Rückstellungen für uneinbringliche Forderungen. Zu den wichtigsten steuerlichen Anpassungen und nicht abzugsfähigen Posten gehören Zahlungen aus dem Bankensystem, Anpassungen der Verrechnungspreise, Ausgaben für den persönlichen Bedarf, uneinbringliche Forderungen ohne rechtliche Schritte, Zahlungen an Länder mit niedrigem Steuersatz, nicht gezahlte SSC und Fremdkapitalzinsen, sofern sie mehr als 30% des EBITDA und EUR 3 Mio. betragen. Griechische Unternehmen unterliegen auch einer jährlichen Gewerbesteuer von bis zu EUR 1.000, unabhängig von ihrer Rentabilität. Griechische Unternehmen sind verpflichtet, eine Steuervorauszahlung in Höhe von 80% der Steuer zu leisten, die den Einnahmen des Steuerjahres entspricht, für das die Steuererklärung eingereicht wird. Für neu gegründete Unternehmen wird die Vorauszahlung in den ersten drei Jahren der Geschäftstätigkeit auf 50% reduziert.

Ab dem 1. Januar 2021 wird der Quellensteuersatz für Dividendenausschüttungen sowohl für natürliche als auch für juristische Personen auf 5% gesenkt. Zinszahlungen unterliegen einem Steuersatz von 15%; der Steuersatz für Lizenzgebühren beträgt 20%. Griechenland hat 57 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Hierdurch können die oben genannten Steuersätze gesenkt werden. Ebenso wird aufgrund der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie unter bestimmten Bedingungen keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren erhoben, die bei konzerninternen Transaktionen in der EU (einschließlich Griechenland) gezahlt werden.

Immobilien unterliegen der Grundsteuer, während juristische Personen, die in Griechenland belegene Immobilien besitzen, zusätzlich einer besonderen Grundsteuer von 15% auf den objektiven Wert der Immobilie unterliegen können, wenn der wirtschaftliche Eigentümer oder der einzelne Anteilseigner den griechischen Behörden nicht bekannt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es eine Liste von Steuerbefreiungen. Veräußerungsgewinne aus Aktien und Immobilien werden bei Kapitalgesellschaften mit dem normalen Körperschaftssteuersatz (22%) und bei natürlichen Personen mit einem Pauschalsatz von 15% besteuert. Für natürliche Personen wurde der Steuersatz von 15% für Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien bis zum 31. Dezember 2024 ausgesetzt.

Verrechnungspreise 
Fremdvergleichsprinzip seit 1994
Dokumentationspflicht seit 2008
APA (Vorab-Preisvereinbarungen) seit 2014
Haftung bei fehlerhafter Country-by-Country-Berichterstattung
seit 2016
Anwendbarkeit des Master file-local file (OECD BEPS 13) seit 2015
Sanktionen Bei Nichtvorlage des Länderberichts wird eine Geldstrafe in Höhe von EUR 20.000 und bei verspäteter Vorlage oder Vorlage eines unrichtigen Länderberichts eine Geldstrafe in Höhe von EUR 10.000 verhängt.
- fehlende Dokumentation 1‰ der TP-Transaktionen EUR 500 bis EUR 2.000 wegen Ungenauigkeit/Unvollständigkeit. Die Strafe für die verspätete Einreichung der Übersichtstabelle wird nur verhängt, wenn der Gesamtbetrag Transaktionen geändert wird und die Differenz mehr als EUR 200.000 beträgt.
- Steuerverkürzung Bei Nichtvorlage wird ein Bußgeld in Höhe von 1‰ der TP-Transaktionen (mindestens EUR 2.500, höchstens EUR 10.000) verhängt. Für eine fehlende Dokumentationsdatei kann eine Strafe von bis zu EUR 20.000 verhängt werden.
Verbundene Unternehmen > 33%
Direkte oder indirekte Kontrolle oder Abhängigkeit von der Geschäftsleitung oder Ausübung eines bestimmenden Einflusses.
Safe harbours (Unbedenklichkeitsschwelle)  

Aufmerksamkeitsgrad der Steuerbehörden:

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Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern

Der griechische Umsatzsteuer-Normalsatz beträgt 24%, während der ermäßigte Satz 13% (z.B. landwirtschaftliche Dienstleistungen, Beherbergungsleistungen, bestimmte Arten von Lebensmitteln) und 6% (z.B. Zeitschriften, Bücher, Arzneimittel, Strom- und Gaslieferungen) beträgt. Von der Umsatzsteuer befreit sind u.a. Finanz- und Bankdienstleistungen, Versicherungen, medizinische Dienstleistungen und Bildung (unter bestimmten Bedingungen). Gemäß den Bestimmungen von Art. 53 des Gesetzes 5073/2023 wurden die ermäßigten Mehrwertsteuersätze auf mehrere Produkte und Dienstleistungen (nichtalkoholische Getränke) bis Juni 2024 ausgedehnt. Für Kinokarten und die Beförderung von Personen und deren Gepäck wurden die ermäßigten Mehrwertsteuersätze ohne zeitliche Begrenzung ausgeweitet.

Was andere indirekte Steuern betrifft, wendet Griechenland einen pauschalen Stempelsteuersatz von 1,2%, 2,4% oder 3,6% auf bestimmte Umsätze an, die nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen, z. B. Mieten für Nichtwohngebäude, Darlehen usw.

Umsatzsteueroptionen  
Fernabsatzgeschäfte 10.000 EUR/Jahr
Call-off stock (Konsignationslager)
Umsatzsteuerliche Gruppenregistrierung
Kassenbuchführung - jährlicher Betrag in EUR (geschätzt) Optional für kleine Unternehmen bis zu EUR 2 Mio. Umsatz
Stundung der Einfuhrumsatzsteuer
Reverse-Charge Verfahren B2B-Verkauf von Laptops, Tablets, Mobiltelefonen und Spielkonsolen unter Bedingungen 
Besteuerungsoption
- Vermietung von Immobilien optional für Gewerbemieten
- Angebot von gebrauchten Immobilien
Schwelle für umsatzsteuerliche Registrierung* Nicht anwendbar für steuerpflichtige Personen. Kleinunternehmen mit einem Umsatz von bis zu EUR 10.000 können jedoch von der USt-Registrierung befreit werden. Außerdem ist der Schwellenwert für EU-weite digitale Dienstleistungen und Waren im Rahmen der OSS-Erklärung auf 10.000 EUR festgelegt.

Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem

Nach inländischem Steuerrecht gilt als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen jedes Entgelt, das ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erhält, einschließlich der gewährten Geld- oder Sachleistungen wie die private Nutzung eines Firmenwagens, der Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten und andere Leistungen über EUR 300 pro Steuerjahr. In Griechenland unterliegt die Einkommensteuer einem progressiven Steuersatz, der von 9% bis 44% reicht. Darüber hinaus wird die auf Erwerbseinkommen zu zahlende Steuer unter bestimmten Bedingungen durch einen Familienfreibetrag von EUR 777 auf EUR 1.780 reduziert. Für natürliche Personen werden Immobilieneinkünfte mit einem progressiven Satz von 15% bis 45% besteuert.

Aktive Einkommen fallen in den Geltungsbereich des SSC-Systems. Die überwiegende Mehrheit der griechischen Arbeitnehmer ist seit dem 1. Januar 2017 in der Sozialversicherungsanstalt E.F.K.A. versichert. Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf der Grundlage des tatsächlichen Einkommens des Arbeitnehmers berechnet. Die geltenden Sätze für Vollzeitbeschäftigte betragen 22,54% für Arbeitgeber und 14,12% für Arbeitnehmer. Für Teilzeitbeschäftigte gelten ab dem 1. Januar 2023 ebenfalls die gleichen Sätze.. Die Sozialversicherung gewährt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Berufsunfähigkeit, Ruhestand und Tod. Die Obergrenze für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge liegt bei einem Bruttoeinkommen von EUR 7.373,53.

Lohnbezogene Steuern in Griechenland Mindestlohn  Durchschnittslohn
im Privatsektor
  in EUR   in EUR  
  780   1.445  
Lohnkosten insgesamt* 954 122% 1.767 122%
Sozialversicherungsbeitrag (Arbeitgeber)** 174 22,29% 322 22,29%
Bruttolohn 780 100% 1.445 100%
Einkommensteuer*** - - 74

9%/22%/28%

/36%/44%

Sondersolidaritätszuschlag**** - - - -
Arbeitnehmerbeitrag 108 13,87% 200 13,87%
Nettolohn 672 86% 1,171 81%

*Pro Abrechnungsperiode (es gibt 14 Abrechnungsperioden pro Jahr).
**Häufigster Sozialversicherungsbeitragssatz (für Vollzeitbeschäftigte) in Bezug auf die üblichen Beschäftigungsmerkmale. 
***Es ist eine Steuerermäßigung für den Steuerpflichtigen auf Grundlage der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen in Verbindung mit dem gesamten steuerpflichtigen Einkommen vorgesehen.
****Nicht für das Jahr 2024 anwendbar.