Kirgisistan
Körperschaftsteuer und andere direkte Steuern
Das steuerpflichtige Einkommen wird als Jahreseinkommen abzüglich der Ausgaben berechnet. Es können nur ordnungsgemäß belegte Ausgaben abgezogen werden, sofern sie mit dem steuerpflichtigen Einkommen in Zusammenhang stehen. Dividenden und Kapitalgewinne sind vom steuerpflichtigen Einkommen ausgeschlossen. Der Prozentsatz der Abschreibungsnormen für Anlagevermögen ist im Steuergesetzbuch festgelegt und entspricht im Wesentlichen den IFRS-Grundsätzen. Ein Verlustvortrag ist innerhalb der folgenden 5 Kalenderjahre möglich; die Vorschrift über den Verlustvortrag gilt nicht für Verluste, die in Zeiten entstanden sind, in denen ein Unternehmen steuerliche Vorteile genossen hat. Es gibt keine Fremdkapitalisierungsregeln.
Die Quellensteuer wird auf Einkünfte angewandt, die an Gebietsfremde gezahlt werden, die nicht für Steuerzwecke in Kirgisistan registriert sind. Die steuerpflichtigen Einkünfte sind im Steuergesetzbuch aufgeführt. Kirgisistan hat 32 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet. Die Steuersätze des Abkommens haben Vorrang vor dem Steuergesetzbuch, allerdings muss der Gebietsfremde eine ordnungsgemäß ausgestellte Bescheinigung über seinen Steuerwohnsitz vorweisen können, um das Abkommen anzuwenden. Das Multilaterale Instrument (MLI) ist nicht in Kraft.
Verrechnungspreise |
Fremdvergleichsprinzip |
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seit 2009 |
Dokumentationspflicht |
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Eine Dokumentation ist nicht erforderlich, aber auf Verlangen der Steuerbehörden muss ein Benchmarking vorgelegt werden. |
APA (Vorab-Preisvereinbarungen) |
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Haftung bei fehlerhafter Country-by-Country-Berichterstattung |
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Anwendbarkeit des Master file-local file (OECD BEPS 13) |
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Sanktionen |
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- fehlende Dokumentation |
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Keine Sanktionen |
- Steuerverkürzung |
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Von 10% bis 100% des Steuerausfalls. |
Verbundene Unternehmen |
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Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, deren Beziehungen die Bedingungen oder wirtschaftlichen Ergebnisse ihrer Tätigkeiten oder derjenigen der Unternehmen, die sie vertreten, beeinflussen können, und zwar 1) Ein Unternehmen ist direkt oder indirekt an einem Unternehmen beteiligt und der Gesamtanteil dieser Beteiligung beträgt mehr als 20%; 2) Zwei Einrichtungen, an denen eine dritte Einrichtung beteiligt ist, deren direkter und/oder indirekter Anteil an jeder Einrichtung mehr als 20% beträgt, oder die von einer solchen Einrichtung kontrolliert wird 3) Wenn eine natürliche Person einer anderen natürlichen Person in amtlicher Funktion unterstellt ist 4) Einrichtungen, zwischen denen Beziehungen bestehen, die durch das Arbeitsrecht der Kirgisischen Republik geregelt sind 5) enge Verwandte; 6) Der Gründer der Geschäftsführung und der Treuhänder. |
Safe harbours (Unbedenklichkeitsschwelle) |
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20% |
Aufmerksamkeitsgrad der Steuerbehörden
Einkommensteuer/ Sozialversicherungssystem
Als steuerlich ansässig werden anerkannt: Staatsbürger der Kirgisischen Republik, jede natürliche Person, die sich in einem beliebigen aufeinanderfolgenden 12-Monats-Zeitraum, der im laufenden Steuerzeitraum (Kalenderjahr) endet, mindestens 183 Kalendertage in der Kirgisischen Republik aufhält.
Alle Einkommensarten werden mit einem Satz von 10% besteuert, unabhängig vom Status des Steuerwohnsitzes der Person und der Art der Einkünfte.
Folgende Sozialbeiträge werden vom Einkommen des Arbeitnehmers einbehalten: 8% an die Rentenkasse, 2% an die staatliche Rentenkasse. Die folgenden Sozialbeiträge werden vom Arbeitgeber auf das Einkommen des Arbeitnehmers abgeführt: 15% an die Rentenkasse, 2% an die obligatorische Krankenkasse sowie 0,25% an den Fonds zur Verbesserung der Gesundheit der Arbeitnehmer.
Lohnbezogene Steuern im Kirgisistan |
Mindestlohn |
Durchschnittslohn im Privatsektor |
Wechselkurs KGS / EUR |
in EUR |
in KGS |
in EUR |
in KGS |
97 |
191 |
18.500 |
464 |
45.000 |
Lohnkosten insgesamt |
224 |
117,25% |
544 |
117,25% |
Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Beiträge des Arbeitgebers |
33 |
17,25% |
80 |
17,25% |
Bruttolohn |
191 |
100,00% |
464 |
100,00% |
Einkommensteuer |
19 |
10,00% |
46 |
10,00% |
Arbeitnehmerbeitrag |
17 |
9,00% |
42 |
9,00% |
Nettolohn |
154 |
81,00% |
376 |
81,00% |